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Versicherer zahlen bei Handy-Diebstahl meistens nicht

Ein Unglück kommt selten allein: Der Diebstahl des Mobiltelefons ist schon ärgerlich genug. Zu allem Überfluss ersetzen die Versicherungen das gestohlene Gerät in der Regel nicht, denn sie stellen hohe Anforderungen an die Verwahrung der Handys.

Frau mit Hut läuft durch Flughafen und telefoniert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aufgrund hoher Auflagen der Versicherer ist die Quote bei Kostenerstattungen für einen Handy-Diebstahl sehr gering.
  2. Hausratversicherungen zahlen – anders als Handyversicherungen – bei Raub oder Diebstahl sogar den Neuwert des Geräts.
  3. Die Verbraucherzentrale rät vom Abschluss einer Handy- bzw. Smartphoneversicherung ab.
Stand: 08.03.2017

Als Besitzer einer Handyversicherung können Sie bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung Ihres Versicherers hoffen. Grund sind die hohen Anforderungen der Versicherungsunternehmen daran, wie Sie Ihr Handy bei sich tragen müssen.

Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.

Taschen müssen mit einem Schloss gesichert sein

Die meisten Handyversicherer leisten im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Persönlicher Gewahrsam bedeutet jedoch, dass Sie das Telefon so körpernah tragen müssen, dass Sie einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren können.

So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist. Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Sie Ansprüche geltend machen.

Diese strengen Vorgaben sorgen dafür, dass im Alltag überhaupt nur wenige Diebstahlsszenarien in Betracht kommen, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet. Denn: Bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts.

Laut Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent.

Umfrage zu Handyversicherungen 
Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI), Stichprobengröße: n = 1019, Stichprobenbeschreibung: repräsentative Bevölkerung ab 18 Jahren, Zeitraum der Durchführung: 27. bis 30.12.2016, Durchführendes Institut: forsa main Marktinformationssysteme.

Über den Marktwächter Finanzen

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

Weitere Informationen über das Marktwächter-Projekt finden Sie auf der Marktwächter-Website und im Marktwächter-Twitter-Kanal.

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