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Pressemitteilung vom 23. Januar 2024

Tuc Bake Rolls von Mondelez sind »Mogelpackung des Jahres 2023«

Verbraucherzentrale fordert Politik zum Handeln auf

Die Tuc Bake Rolls sind die »Mogelpackung des Jahres 2023«. Mit großem Abstand gewannen die Brotchips des Unternehmens Mondelez den alljährlich von der Verbraucherzentrale Hamburg vergebenen Negativpreis. Insgesamt 54,7 Prozent und damit mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen gingen an den Snackartikel. Die Politik muss endlich handeln, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, fordern die Hamburger Verbraucherschützer.

Preisanstieg von mindestens 127 Prozent nach Markenwechsel

Seit 2023 bietet Mondelez Brotchips unter einer anderen Marke „neu“ mit weniger Inhalt an. Durch den konzerninternen Markenwechsel von 7days zu Tuc sind die Bake Rolls mit Meersalz um mindestens 127 Prozent teurer geworden. Dabei schrumpfte der Inhalt von 250 auf 150 Gramm in einem ähnlich großen Standbeutel, der Verkaufspreis hingegen stieg von 1,39 Euro auf 1,89 Euro. Seit einiger Zeit beträgt der Preis bei vielen Händlern sogar 1,99 Euro. Das Aussehen, die Rezeptur und die Nährwerte der Brotchips haben sich, abgesehen vom Salzgehalt, praktisch nicht verändert.

„Mit diesem dreisten Marketingtrick führt der Milliardenkonzern Mondelez seine Kundinnen und Kunden an der Nase herum und schröpft sie nach allen Regeln der Kunst“, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Für den Verbraucherschützer ist vollkommen unverständlich, warum der Handel, der sich oft als Anwalt der Verbraucher darstellt, bei dieser Sache mitmacht und den Preis für ein solches Produkt sogar anhebt anstatt es aus dem Sortiment zu nehmen.

Platzierungen der anderen Kandidaten

Neben den Brotchips standen vier weitere Produkte zur Wahl. Auf den Plätzen zwei bis fünf landeten mit deutlichem Abstand das Oreo Stieleis von Froneri (16,8 Prozent), die Mundspülung Listerine Total Care von Johnson & Johnson (10,6 Prozent), die Marzipanschokolade Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi (9,9 Prozent) und die Fruchtgummis Yoghurt-Gums von Katjes (7,9 Prozent).

Insgesamt 21.279 Stimmen flossen in die Auszählung der Ergebnisse ein.

Die Zahl der versteckten Preiserhöhungen erreichte 2023 mit 104 in der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichten Produkten, darunter viele Süßwaren, einen neuen Höchststand. 2022 waren es mit 76 deutlich weniger und 2021 sogar nur 47. Auch bei der Höhe der Preissteigerungen gab es 2023 eine neue Bestmarke. Mit 127 Prozent führen die als »Mogelpackung des Jahres 2023« gewählten Brotchips von Tuc das Ranking an.

Politik muss endlich handeln

„Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, schützt die Politik Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vor den Tricksereien der Unternehmen“, meint Valet. Etwas Hoffnung mache seit Kurzem ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll. Laut Medienberichten blockiere jedoch das von der FDP geführte Verkehrsministerium unverständlicherweise weitere konkrete Schritte.

„Für einen echten Paradigmenwechsel muss mehr passieren“, fordert Valet. Müssten Hersteller ihre Verpackungen prinzipiell bis zum Rand befüllen, hätten nicht nur die Füllmengentricksereien ein Ende, sondern es würden auch viele wertvolle Ressourcen eingespart. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.

Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. „Eine Kennzeichnung der alten und neuen Füllmenge sowie der prozentualen Reduzierung auf der Packung wäre die beste Lösung“, so Valet.

Gemeinsam gegen Mogelpackungen 

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die der Mogeleien überdrüssig sind, rät Valet, Politik mit dem Einkaufszettel zu machen. Nur wenn ihre Produkte dauerhaft im Regal liegen bleiben, ändern Unternehmen ihre Marketingpolitik. Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht regelmäßig betroffene Lebensmittel und Drogerieartikel in ihrer Mogelpackungsliste.

Gleichzeitig gehen die Verbraucherschützer mit Abmahnungen und Klagen gegen Mogelpackungen vor. Doch was im rechtlichen Sinne als solche gewertet werden kann, ist aufgrund lückenhafter Vorgaben oft schwierig festzustellen. Vor dem Landgericht Hamburg wird heute zu Sanella von Upfield verhandelt. „Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung“, erklärt Valet. 

Mehr über die Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2023« und zu Mogelpackungen im Allgemeinen: www.vzhh.de/mogelpackungen.


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