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Keine Vorteile bei Null-Prozent-Finanzierungen

Null-Prozent-Finanzierung! Elektronikmärkte oder Möbelhäuser werben gerne mit dieser Art des Ratenkaufs. Obendrauf erhalten Kaufende sogar häufig noch eine Kreditkarte. Doch diese macht aus dem verlockend klingenden Angebot eine fiese Kostenfalle. Lassen Sie die Finger davon!

Frau und Mann kaufen im Möbelhaus aus

Das Wichtigste in Kürze

  1. Anstatt einer Null-Prozent-Finanzierung schließen Kaufende häufig nur einen Vertrag über eine Kreditkarte ab. Mit dieser zahlt man die gewünschte Ware.
  2. Mit der Kreditkarte können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Vertragsschluss tatsächlich zinsfrei einkaufen. Allerdings nur für wenige Monate. Danach wird meist ein unangemessen hoher Zinssatz fällig.
  3. Die wenigen zinsfreien Monate reichen in der Regel nur aus, um einen Bruchteil des Kaufpreises abzuzahlen.
Stand: 04.03.2024

Anstatt der gewünschten Null-Prozent-Finanzierung erhalten Kaufende häufig nur eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen, eine sogenannte Verfügungskarte. Im dazugehörigen Vertrag ist dann tatsächlich eine Zeitspanne vereinbart, in welcher zinsfrei eingekauft werden kann. In der Regel sechs Monate. Für den Erstkauf gilt oft sogar eine Zinsfreiheit von zwölf Monaten. Danach liegt der Effektivzins zwischen 9,90 und 14,90 Prozent, je nach Karte. Die Zinsen gelten auch für alle weiteren Einkäufe mit dieser Karte.

Letztlich kommen also nur diejenigen in den Genuss einer echten Null-Prozent-Finanzierung, die den Kaufpreis der Ware innerhalb der ersten sechs Monate vollständig zurückzahlen. Das versuchen die Kreditinstitute aber zu verhindern, indem sie mit Kundinnen und Kunden eine Mindestrate von monatlich 2,5 Prozent des Gesamtdarlehens vereinbaren. Bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro hätte die Kaufenden nach sechs Monaten also lediglich 150 Euro zurückgezahlt. Die verbleibenden 850 Euro werden mit bis zu 14,90 Prozent verzinst.

Und plötzlich Bankkunde

Vielen Betroffenen ist häufig gar nicht bewusst, dass sie mit der Unterschrift unter einen Kreditkartenvertrag automatisch auch Kunde einer Bank werden – inklusive unbekannter Kosten für Kontoauszüge oder Kontoführungsgebühren. Außerdem müssen sie in der Regel selbst herausfinden, wie hoch ihr aktueller Darlehenssaldo ist und wie viel sie noch abzahlen müssen, um am Ende der zinsfreien Zeit den gesamten Kaufpreis der Ware abbezahlt zu haben. 

Vertragsdaten und Kontoauszüge werden den Kunden nämlich häufig nur über ein "Kunden-Postfach" zur Verfügung gestellt. Hierfür müsste man sich aber erst einmal bei der Bank als Kunde anmelden und einloggen - was vielen gar nicht bewusst ist.

Die Banken leben davon, dass Kundinnen und Kunden ihre Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig zurückzahlen und dann der teure Zinssatz greift. Auf diese Weise landen viele Betroffene ungewollt in einem Dauerkredit.

Ratenschutzversicherung als weiteres Übel

Im Paket mit der Kreditkarte drehen einige Verkaufende ihren Kundinnen und Kunden auch noch eine sogenannte Ratenschutzversicherung an. Diese soll die Zahlung der Raten bei finanziellen Schwierigkeiten des Darlehensnehmers absichern, greift aber nur in Ausnahmefällen. Die Versicherung schmälert darüber hinaus den monatlichen Tilgungsbetrag für das eigentliche Darlehen, da auch deren Beiträge daraus bezahlt werden. Im Endeffekt vergrößert die Ratenschutzversicherung also den Schuldenberg.

Unser Angebot

Bei Fragen oder Schwierigkeiten rund um Kredite und Finanzierungen helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter. Unser Beratungsangebot finden Sie am Ende des Artikels.

Kreditfalle Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion

Auch Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion werden oft im Zusammenhang mit Null-Prozent-Finanzierungen in Elektronik- oder Baumärkten angeboten. Den festen Kreditrahmen dieser Karten können Sie bis an die Grenze ausschöpfen – auch dann, wenn noch Beträge aus den Vormonaten offen sind. Ab Rechnungsstellung sind Zinsen zu bezahlen, soweit Sie das Kreditkartenkonto zu diesem Termin nicht unmittelbar ausgeglichen haben.
Dies ist bei einer vereinbarten Teilzahlung gerade nicht der Fall. Am Ende einer Abrechnungsperiode begleichen Sie dann nicht den vollen Betrag, sondern Sie tilgen von ihrem Girokonto monatlich nur kleine Zahlungen - zum Beispiel 50 Euro. Diese Teilzahlungen sind in der Regel hoch verzinst.

Beworben werden diese Karten daher häufig mit den Attributen „flexible Rückzahlung“, „Kontoausgleich, wie es ihnen passt“ bzw. „monatliche Rückzahlung lediglich fünf Prozent ihres Saldos ...“.

Die Gefahr ist jedoch groß, dass Sie mehr Geld ausgeben, als Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Gleichzeitig verlieren Sie schnell den Überblick über Ihre tatsächlichen Schulden.

Ein Beispiel

Einem Verbraucher​​ steht über seine Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion ein Kreditrahmen von 1.000 Euro zur Verfügung. Im April nutzt er diesen in Höhe von 600 Euro für Einkäufe aus. Ende April wird der vereinbarte Mindestrückzahlbetrag von 50 Euro von seinem Girokonto eingezogen. Im Mai steht ihm dann der Rest des Kreditrahmens von bis zu 1.000 Euro zur Verfügung. Zugleich müssen die Schulden aus dem Vormonat in Höhe von 550 Euro beglichen werden. Hierauf sind zudem (hohe) Zinsen zu zahlen. Die Kreditsumme vergrößert sich durch die Zinsen schleichend.

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