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Pressemitteilung vom 1. November 2022

Höhere Einkommensgrenzen für kostenlose Schuldnerberatung

Verbraucherzentrale Hamburg bietet persönliche und telefonische Beratung an

Die Hansestadt Hamburg erhöht zum 1. November 2022 die Einkommensgrenzen für eine kostenlose Schuldnerberatung. Beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für einen 1-Personen-Haushalt ab November bei 1.580 Euro netto. Bis zum 31. Oktober lag die Grenze bei 1.433 Euro netto. Für eine vierköpfige Familie erhöht sich die Einkommensgrenze um 327 Euro auf 3.139 Euro. Die Einkommensgrenzen staffeln sich je nach Haushaltsgröße. Die Beratung in den privaten Beratungsstellen ist nicht kostenfrei, jedoch übernimmt die Stadt die Kosten einer Schuldner- oder Insolvenzberatung für in Hamburg gemeldete Ratsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg ist eine anerkannte Beratungsstelle.

„Die Erhöhung der Einkommensgrenzen ist lange überfällig, gerade angesichts der dramatisch steigenden Lebenshaltungskosten“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Viele Hamburgerinnen und Hamburger suchen händeringend Hilfe, können sich die Beratungskosten aber einfach nicht leisten.“

Die Einkommensgrenzen staffeln sich nach der Haushaltsgröße, also der Personenzahl in einem Haushalt.

  • Kostenlose Beratung: Ratsuchende, deren Netto-Haushaltseinkommen unter der Einkommensgrenze "kostenlose Beratung" liegt, haben Anspruch auf eine vollständige Übernahme der Beratungskosten.
  • Eigenanteil: Ratsuchende mit einem Netto-Haushaltseinkommen, das zwischen der Einkommensgrenze "kostenlose Beratung" und der zweiten Einkommensgrenze ("Obergrenze") liegt, müssen sich mit 180 Euro an den Beratungskosten beteiligen. Dieser Eigenanteil ist direkt an die Beratungsstelle zu zahlen. Die restlichen Beratungskosten werden von der Stadt Hamburg übernommen.
  • Selbstzahler: Keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat grundsätzlich, wer mit seinem Netto-Haushaltseinkommen über der zweiten Einkommensgrenze ("Obergrenze") liegt. Die Beratungskosten sind vollständig selbst zu bezahlen.

Eine Übersicht über die ab dem 1. November geltenden Einkommensgrenzen hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf www.vzhh.de/anmeldung-schuldnerberatung zusammengestellt. Hier finden Ratsuchende auch eine Übersicht über die telefonischen und persönlichen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale.

Online-Infoveranstaltung „Schulden im Griff“

Angesichts der steigenden Inflation geraten viele Hamburgerinnen und Hamburger in finanzielle Bedrängnis. Vielleicht droht sogar die Pfändung des Einkommens. In einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung informiert die Verbraucherzentrale Hamburg zum Ablauf einer Schuldner- und Insolvenzberatung und den Möglichkeiten eines Pfändungsschutzkontos.

Thema:          Infoveranstaltung „Schulden im Griff“
Termine:        Montag, 7. November 2022, 16.00 – 17.00 Uhr
                      Montag, 5. Dezember 2022, 16.00 – 17.00 Uhr
Kosten:          unentgeltlich
Anmeldung:   erforderlich unter www.vzhh.de/veranstaltungen


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.