Welche Versicherung kommt für geflutete Keller, Schäden durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer auf? Eine Versicherung, die für alles einspringt, gibt es leider nicht. Wir sagen Ihnen, welche Versicherung wofür zahlt und was zu beachten ist.
Ein Unglück kommt selten allein: Der Diebstahl des Mobiltelefons ist schon ärgerlich genug. Zu allem Überfluss ersetzen die Versicherungen das gestohlene Gerät in der Regel nicht, denn sie stellen hohe Anforderungen an die Verwahrung der Handys.
Immer mehr Versicherer rücken vom Geschäft mit der klassischen Lebensversicherung ab. Stattdessen preisen sie sogenannte fondsgebundene Policen an – ohne Zinsgarantien, dafür aber mit dem vagen Versprechen auf höhere Renditen. Unser Rat: Finger weg!
Die Geldanlage in Häuser und Wohnungen soll sicherer sein. Mit der Finanzkrise kamen neue Bedingungen bei offenen Immobilienfonds. Das sollten Sie wissen.
Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Strom- und Gasrechnungen einfach und verständlich sein. Bei uns erfahren Sie, was nicht auf Ihrer Rechnung fehlen darf.
Unter bestimmten Umständen können Sie kapitalbildenden Versicherungsverträgen widersprechen. Unser kostenloser Online-Rechner berechnet grob, wie viel Geld Sie von Ihrem Versicherer erhalten können. Er gibt Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Rückabwicklungsanspruch.
Immer mehr Verbraucher sind besorgt über die Sicherheit ihrer Anlagen in geschlossenen Fonds – zu Recht! Ein böses Erwachen gibt es, wenn die Fondsgesellschaft Nachschüsse verlangt. Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie prüfen, ob eine Falschberatung vorliegt!
Der Versicherungskonzern Allianz hat Kunden mit Abwimmelschreiben abgespeist, die ihren Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung auflösen und Geld ausgezahlt bekommen wollten. Wir haben das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.
Verbraucher mit alten, hochverzinsten Bauspar- oder Prämiensparverträgen sind vielen Kreditinstituten ein Dorn im Auge. Mit raffinierten Methoden wollen sie ihre Kunden zum Aufgeben ihrer Verträge bewegen oder kündigen sogar ohne rechtliche Grundlage selbst. Unser Rat: Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken!
In vielen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen ist eine sogenannte Abrufphase vereinbart. Innerhalb dieses Zeitfensters können Versicherungsnehmer ihre Versicherungssumme oder Rente abrufen. Manchmal rechnet es sich, diese Phase voll auszuschöpfen und den Vertrag bis zum Ende zu besparen. Doch das liegt nicht im Interesse der Versicherer, denn sie müssen alte Verträge weiter hoch verzinsen.