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ElitePartner: Wertersatz zurückfordern

Völlig überzogen sind die Beträge, die Elitepartner als Wertersatz von Kunden und Kundinnen fordert, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollte damit jetzt Schluss sein. Betroffene können ihr Geld zurückholen – mit unserem Musterbrief!
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Naturkosmetik unter falscher Flagge

Oliven auf der Tube, »Bio« im Namen, fast 100 % natürliche Inhaltsstoffe – immer mehr Kosmetik- und Pflegeartikel kommen besonders natürlich und biologisch daher. Doch halten die Produkte, was ihre Verpackungen versprechen? Wir haben uns Cremes, Lotions und Shampoos angeschaut und erklären, mit welchen Tricks die Hersteller uns hinters Licht führen. 
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Photovoltaikanlage: Das rechnet sich!

Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr: Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, kann sich bereits seit dem vergangenen Jahr über attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Und diese haben sich noch weiter verbessert. Die Konditionen für die Anschaffung einer PV-Anlage sind aktuell so günstig wie schon lange nicht mehr.
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Musterbrief: Zu langsames Internet

Zeigt sich eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung zwischen der vereinbarten und der tatsächlich erbrachten Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses, müssen Sie das nicht hinnehmen. Informieren Sie Ihren Anbieter über das Testergebnis und fordern Sie ihn unter Fristsetzung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auf. Mit unserem Online-Service für Musterbriefe können Sie ein Anschreiben erstellen.
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Lindt schrumpft die Schokoladentafel

Jetzt gibt es auch bei Lindt geschrumpfte Schokoladentafeln: Die neue Sorte „Excellence Milch Chocolade 45 % Cacao“ sieht zwar von außen genauso aus wie alle anderen Sorten der Marke Excellence. Doch der Eindruck täuscht. In dieser Schokoladenpackung ist weniger drin. Damit ist die Schokoladentafel knapp 20 Prozent teurer als die reguläre Excellence-Vollmilchschokolade von Lindt.
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Fernwärme: Verfahren gegen HanseWerk Natur

HanseWerk Natur hat eine Preisgleitklausel in seinen Verträgen zur Wärmelieferung einfach umgestellt, ohne dass Kundinnen und Kunden zustimmen mussten. Wir haben das Unternehmen daher verklagt und in erster Instanz Recht erhalten. In der Berufungsverhandlung wurde unsere Klage leider abgewiesen, eine Revision jedoch zugelassen. Der BGH hat das Verfahren jetzt an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.