Banken prüfen Name und IBAN bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober gilt eine neue EU-weite Regel: Banken müssen prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Damit sollen Überweisungen sicherer und Betrug erschwert werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: mehr Schutz, aber auch mehr Aufmerksamkeit bei Unstimmigkeiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der Empfängername zur angegebenen IBAN passt.
- Kleine Abweichungen wie Tippfehler sind meist tolerierbar – größere Differenzen führen zu Warnhinweisen.
- Ziel der neuen Regelung: mehr Schutz vor betrügerischen Überweisungen und Manipulation.
Viele Überweisungen landen derzeit durch gefälschte Daten oder gezielte Manipulation nicht am beabsichtigten Ziel. Kriminelle geben etwa einen legitimen Namen, jedoch eine manipulierte IBAN an und leiten so Geld um. Banken waren bisher nicht verpflichtet, Namen und IBAN abzugleichen. Das ändert sich nun. Ab dem 9. Oktober 2025 ist dieser Namens-Zuordnungscheck EU-weit verpflichtend.
Wie funktioniert die Prüfung?
Der Abgleich erfolgt automatisch im Hintergrund: Wenn Sie Überweisungsdaten eingeben, sendet Ihre Bank vor der Freigabe eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese prüft, ob der Name zur IBAN passt. Das Ganze dauert nur wenige Sekunden.
Auch Terminüberweisungen und Daueraufträge werden künftig entsprechend geprüft. Gleichzeitig tritt eine Pflicht zur Realisierung von Echtzeitüberweisungen in Kraft, sodass Überweisungen unmittelbar beim Empfänger oder der Empfängerin ankommen.
Was passiert bei Abweichungen?
- Kleine Abweichungen: Bei geringfügigen Unterschieden (etwa Tippfehlern, Groß-/Kleinschreibung oder Umlauten) zeigt die Bank eine korrigierte Namensversion an, damit Sie prüfen können, ob Empfänger und IBAN zusammenpassen.
- Größere Abweichungen: Stimmen Name und IBAN deutlich nicht überein, erscheint ein Warnhinweis. In solchen Fällen sollten Sie die Überweisung nicht freigeben, sondern Rückfragen beim Zahlungsempfänger einholen.
- Kein Prüfergebnis möglich: Kann kein eindeutiger Abgleich vorgenommen werden – etwa wegen technischer Probleme oder fehlender Daten –, informiert Sie die Bank darüber. In diesem Fall empfehlen wir, die Überweisung erst freizugeben, wenn Sie alle Angaben geprüft haben.
Bei Unternehmen sollten Sie idealerweise den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen verwenden, da dieser in öffentlichen Registern hinterlegt ist. Tippfehler können dazu führen, dass der Abgleich fehlschlägt – besonders bei Firmenkonten.
Wichtig: Wenn Sie eine Überweisung trotz Warnhinweis ausführen, trägt nicht die Bank das Risiko, sondern Sie selbst. Die Haftung der Bank greift nur, wenn der Abgleich erfolgreich war und der Name mit der IBAN übereinstimmt.
Was können Sie tun?
- Übernehmen Sie Empfängerdaten möglichst direkt aus der Rechnung, ohne manuelle Eingabe.
- Achten Sie bei Warnhinweisen auf mögliche Fehlangaben.
- Kontaktieren Sie bei Zweifeln den Zahlungsempfänger über offizielle Kontaktwege, bevor Sie eine Überweisung freigeben.
- Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig. Auch kleine Abweichungen können auf Manipulation hinweisen.
Welche Betrugsarten werden erschwert?
Der neue Abgleich soll insbesondere den Rechnungsbetrug bekämpfen: Kriminelle ändern bei echten Rechnungen gezielt die IBAN, sodass die Zahlung auf ein fremdes Konto umgeleitet wird. Mit dem Namens-IBAN-Check wird eine solche Manipulation besser erkennbar.
Auch betrügerische Geldanlagen, zum Beispiel Angebote mit vermeintlich hohen Renditen, bei denen Empfängerdaten manipuliert sind, werden dank des Checks schwieriger durchzuführen. Allerdings: Phishing-Angriffe, bei denen direkt auf ein Konto zugegriffen wird, oder Lastschriften sind von dieser Regelung nicht betroffen. Überweisungen, die auf Papier ausgefüllt und dann manuell erfasst werden, fallen ebenfalls aus dem Prüfbereich heraus.