Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz betrifft erstmals die aktuellen Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Wer eine Wohnung vermietet, muss nun einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die durch Heizung und Warmwasser entstehen. Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung!