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Schulden: Darf meine Krankenkasse Leistungen verweigern?

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.
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Trocknertücher für duftende Wäsche?

Trocknertücher sollen für ein besonderes Dufterlebnis sorgen, das Bügeln erleichtern und unangenehme Gerüchte neutralisieren. Doch sie belasten die Umwelt und können gesundheitsschädigend wirken. Am Ende muss sogar die Verpackung als Problemstoff entsorgt werden. Deshalb sind Trocknertücher keine gute Idee!
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Zeitschriftenabos: Mit Gewinnversprechen in die Abofalle

Ob Smartwatch, Bluetooth-Lautsprecher oder Einkaufsgutschein – mit Gewinnversprechen soll man zum Abschluss eines Zeitungs- oder Zeitschriftenabos gebracht werden. Doch am Ende fehlt vom Gewinn jede Spur. Nur die Kosten fürs Abo werden zuverlässig abgebucht. Das können Sie dann tun.