Wer Möbel oder Küchen kauft, soll fast immer eine Anzahlung leisten. Doch eine Pflicht, das Geld vorzustrecken, gibt es nicht. Bedenken Sie: Ist der Händler pleite, ist Ihr Geld weg. Verzögert sich die Lieferung, sollten Sie Druck machen.
Für teure Zusatzleistungen müssen Zahnarztpaxen ihren Patientinnen und Patienten eigentlich vorab einen Kostenvoranschlag aushändigen. Die Realität sieht leider anders aus. Zwei Betroffene haben uns ihre Geschichten erzählt. Sie könnten die Zahlung der geforderten Beträge verweigern.
Kleben Sie gern? Dann sind Sie bei Reader's Digest richtig. Dort gibt es zum Beispiel das „Maximal-Gewinn-Siegel“ zum Aufkleben und Einsenden. Mehr über die Tricks des Unternehmens.
Essen soll schmecken, gut für die Gesundheit und die Umwelt sein. Bei ihrem Nachwuchs achten Eltern zunehmend auf die Qualität des Essens – auch in Kitas. Bio-Lebensmittel stehen hier besonders hoch im Kurs, doch die Anbieter von Mittagsmahlzeiten versprechen oft mehr als sie halten. Wir haben die Speisepläne und Internetseiten von 20 Lieferanten überprüft.
Ob Handwerker, Fahrradkurierin oder Grafiker – unabhängig vom Gewerk oder der Branche können Selbstständige und Einzelunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn eine Insolvenz dann der einzige Ausweg ist, bekommen Sie bei uns professionelle Unterstützung – meistens sogar kostenlos.
Stress abbauen im Fitnessstudio – das macht Spaß und ist gesund. Doch nicht immer läuft alles stressfrei. Vor allem bei der Kündigung haben viele Sportbegeisterte Probleme – mit fiesen Klauseln im Kleingedruckten. Worauf Sie achten sollten.
Krüger bietet zwei Varianten seines Instant-Tees „Chai Latte Typ Vanille Zimt“ an: klassisch und „weniger süß“. Bei der weniger süßen Sorte versucht der Hersteller, sehr trickreich den Zuckergehalt zu reduzieren und Kasse zu machen. Bezogen auf die Menge ist das Instant-Getränk um fast 80 Prozent teurer.
Der Activia Joghurt von Danone ist unsere Mogelpackung des Monats. Zwar steht jetzt auffällig auf der Umverpackung „Neu noch cremiger!“ – doch ist das nur die halbe Wahrheit.
Muss man unbestellte Ware zurücksenden oder bezahlen? Oder kann sie einfach benutzt oder sogar entsorgt werden? Wir sagen's Ihnen. Zurücksenden müssen Sie die Pakete jedenfalls nicht.
Zuerst kein Glück und dann kommt noch das Pech dazu: Ob Kurzschluss, verstopfte Toilette oder Schädlingsinvasion – besonders im Notfall bitten unseriöse Dienstleister Verbraucherinnen und Verbraucher gerne zur Kasse. Doch Wucherpreise müssen Sie nicht akzeptieren! Bleiben Sie hartnäckig und zahlen Sie nicht!