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Heizen und Strom: Das ändert sich 2025

Dynamische Stromtarife, sinkende Einspeisevergütung, steigende Preise für Treibhausgase, … Das neue Jahr bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die eigenen vier Wände einige Veränderungen mit sich. Das sollten Sie jetzt wissen. 

Katze auf Heizkörper mit Decke

Das Wichtigste in Kürze

  1. Höhere Preise für Treibhausgase lassen auch die Kosten für fossile Brennstoffe ansteigen. 
  2. Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen sinkt ab Februar 2025 um rund ein Prozent.
  3. Stromversorger sind ab dem neuen Jahr in der Pflicht, dynamische Stromtarife anzubieten. 
Stand: 20.12.2024

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich im neuen Jahr auf einige Änderungen in der Energieversorgung einstellen: Preise, Vergütungen, Tarife, Grenzwerte. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt:

Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Ein guter Grund, die Heizung zu wechseln. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten.

Regionale Strompreisänderungen

Mit der Verteilung der Netzkosten werden Stromnetzentgelte in Regionen mit besonders hohem Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien deutlich sinken. Das kann auch niedrigen Strompreisen führen, denn die Netzentgelte bezahlen die Kundinnen und Kunden über den Strompreis.

Der Strompreis enthält zudem Umlagen, die 2025 steigen werden. Zu diesen Umlagen zählen die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung oder der Ausbau von Offshore-Windparks auf hoher See. Die kumulierte Umlage auf den Strompreis wird um etwa einen Cent auf dann 3,15 Cent brutto pro Kilowattstunde steigen. 

Einspeisevergütung sinkt

Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung mit teilweise Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre. 

Unser Rat

Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantworten Ihnen unsere Energieberaterinnen und Energieberater. Darüber hinaus erhalten Sie Empfehlungen, wie Sie Energie und Kosten einsparen können. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Wir beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen erhalten Sie an der Telefon-Hotline der Hamburger Energielotsen unter (040) 24832-250.

Dynamische Stromtarife

Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Ab 2025 haben Haushalte außerdem einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden. 

Strengere Emissionsgrenzwerte

Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. 

Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. 

Förderung von Wärmepumpen

Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
 

Über die Energieberatung

Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Durch die Übernahme des Eigenkostenanteils von 40 Euro für Beratungen bei Ihnen zuhause durch die Stadt Hamburg sind alle Beratungen im Rahmen des Kooperationsangebotes „Hamburger Energielotsen“ für Hamburger Haushalte kostenfrei. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt.

Die Telefonberatung der Hamburger Energielotsen wird ebenfalls von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt. Die „Hamburger Energielotsen“ sind eine Kooperation von Zebau gGmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der Bundesförderung für Energieberatung und der Handwerkskammer Hamburg und werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.

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