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Durchblick bei Strom- und Gasrechnungen

Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Strom- und Gasrechnungen einfach und verständlich sein. Bei uns erfahren Sie, was nicht auf Ihrer Rechnung fehlen darf.

Lampen mit Licht

Das Wichtigste in Kürze

  1. Energieversorger müssen ihren Kunden regelmäßig eine Abrechnung anbieten und den Energieverbrauch dokumentieren.
  2. Angaben wie die Vertragsdauer, Informationen zum gewählten Tarif, die nächste Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist und die Zählernummer sind Pflicht, um den Wechsel des Anbieters zu vereinfachen.
  3. Die Verbraucherzentrale unterstützt, wenn es Zweifel an der Strom- oder Gasrechnung gibt.
Stand: 18.10.2017

Verbraucher sollen durch die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes nicht nur mehr Durchblick bei ihren Rechnungen haben, sondern auch zum Energiesparen angeregt werden. Gleichzeitig wird ihnen der Wechsel des Anbieters erleichtert. Nach den Bestimmungen darf ein Anbieterwechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Die Frist beginnt dabei mit der Anmeldung des neuen Kunden beim Netzbetreiber.

Wann muss die Rechnung gestellt werden?

Ihr Energieversorger ist verpflichtet, Ihnen – unaufgefordert – eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten und den Energieverbrauch monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Bei zusätzlichen Ablesungen und Abrechnungen können – außer bei Smart Meter – jedoch auch weitere Kosten berechnet werden. Um Geld zu sparen, können Sie auch selbst ablesen und die Daten an Ihren Versorger übermitteln.

Energierechnungen müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden. Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Abrechnung erhalten, sollten Sie Ihren Versorger per Einschreiben mit Fristsetzung zur ordnungsgemäßen Abrechnung auffordern. Auf Beschwerden muss Ihr Energieversorger innerhalb von vier Wochen mit einer Begründung antworten. Danach können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Die Anschrift der Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde müssen auf Ihrer Rechnung zu finden sein.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Damit Sie Ihren Anbieter leichter wechseln können, gehören die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die nächste Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist und die Zählernummer zu den Pflichtangaben auf der Rechnung. Zudem finden Sie dort neben dem aktuellen Verbrauch auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. Prüfen sollten Sie insbesondere die Angaben zu Messstelle, Zählerständen, Abrechnungszeitraum, Preis und Abschlagszahlungen.

Was Sie bei Fehlern oder Zweifeln tun?

  • Die Rechnung von unseren Energieberatern prüfen lassen.
  • Den Energieversorger anschreiben, die Zweifel oder Mängel an der Rechnung benennen und um Überarbeitung der Rechnung bitten.
  • Wenn das nicht hilft, sich mit der Beschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
  • Wenn keine Einigung in Sicht ist, die Schlichtungsstelle Energie anrufen oder sich an unsere Rechtsberatung wenden.

Unser Angebot

Bei Fragen zur Energierechnung und zum Anbieterwechsel hilft unsere Energie- und Klimahotline unter der Telefonnummer (040) 24832-250 oder die Rechtsberatung unter 0900 6 77 54 41 (2,29 €/Min. aus dem dt. Festnetz oder dt. Mobilnetz). Oder Sie vereinbaren einen Termin für eine persönliche Beratung unter (040) 24832-107.

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