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Energieversorger wollen verjährte Ansprüche eintreiben

Einige Energieversorger lassen ihre ausstehenden Forderungen von Inkasso-Unternehmen eintreiben. Darunter auch Forderungen, die schon lange verjährt sind und darum eigentlich nicht mehr bezahlt werden müssten.

Frau liest Brief ihrer Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ausstehende Forderungen von Energieunternehmen verjähren in der Regel nach drei Jahren.
  2. Dennoch schreiben Inkasso-Unternehmen säumige Kundinnen und Kunden von Energieversorgern wegen offener Rechnungen an.
  3. Betroffene sollten sich auf die Einrede der Verjährung berufen und der Verbraucherzentrale ihren Fall melden.

 

Stand: 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

Grundsätzlich verjähren Forderungen von Energieunternehmen (beispielsweise für Strom und Gas) innerhalb von drei Jahren zum Jahresende. Wenn eine Rechnung etwa im Laufe des Jahres 2017 erstellt wurde, endet die Verjährung mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Kundinnen und Kunden haben in diesem Fall die Möglichkeit, sich ab dem 1. Januar 2021 auf die Einrede der Verjährung zu berufen.

Unternehmen ist es jedoch nicht verboten, auch verjährte Ansprüche einzufordern. Mit der Einrede der Verjährung besitzen Betroffene allerdings ein Abwehrrecht. Darauf muss man sich gegenüber dem Unternehmen aber aktiv berufen!

Intrum Hanseatische Treuhand GmbH

In den letzten Monaten erhielten wir vermehrt Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbraucher über das Inkasso-Unternehmen Intrum Hanseatische Treuhand GmbH. Diese treibt Forderungen des Energieversorgers E.on ein – darunter auch schon lange verjährte Altforderungen. Gerichtsurteile oder Vollstreckungsbescheide gegen die Betroffenen liegen in keinem der uns bekannten Fälle vor.

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