Secondhand: Gebrauchte Dinge günstig kaufen – so geht's
Secondhand liegt im Trend – aus gutem Grund. Wer Gebrauchtes kauft, schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Geld. Doch worauf sollten Sie achten, wenn Sie gebrauchte Dinge kaufen? Welche Rechte haben Sie bei Mängeln – und wie zahlen Sie sicher? Dieser Artikel zeigt, warum Secondhand nachhaltig ist, wo die rechtlichen Stolperfallen liegen und wie Sie beim Secondhand-Kauf auf der sicheren Seite bleiben.

Das Wichtigste in Kürze
- Nachhaltig und günstig: Secondhand verlängert die Lebensdauer von Produkten, spart Geld und schont wertvolle Ressourcen.
- Sicher einkaufen: Beim Kauf sollte man Garantie, Zustand und Zahlungsweise im Blick behalten – besonders online ist Vorsicht geboten, um Betrug zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet für diesen Fall einen Notfall-Check an.
- Rechte beim Kauf: Auch für gebrauchte Waren gilt die Gewährleistung, beim Privatverkauf jedoch mit Einschränkungen.
Egal, wo Gebrauchtwaren gehandelt werden – ob im Trödelladen, auf Flohmärkten, in Online-Shops – für kleines Geld etwas Schönes zu finden, macht richtig Spaß. Öfter mal was Neues ist hier die Devise – auch wenn das Neue schon etwas älter ist. Aber Secondhand macht auch mal ein Ausprobieren mit geringerem finanziellen Aufwand möglich. Denn gebraucht kaufen heißt günstig kaufen. Trotzdem sollten Sie – vor allem online – genau hinschauen.
Sicher einkaufen auf Secondhand-Portalen
Secondhand-Portale vermitteln meist nur zwischen Käufer und Verkäufer. Schauen Sie deshalb genau hin, wer Ihr eigentlicher Vertragspartner ist – und wo dieser seinen Sitz hat: in Deutschland, in Europa oder irgendwo anders auf der Welt. Prüfen Sie vorab auch, ob das Portal Ihnen im Falle von Problemen mit einem Händler zur Seite steht.
Ein wichtiger Punkt sind Garantie- und Rückgaberechte. Bei fast neuwertigen Produkten kann noch eine Restgarantie bestehen – fragen Sie im Zweifel nach den entsprechenden Nachweisen. Auch „Refurbished“-Geräte werden meist geprüft und repariert, allerdings kann dies die Herstellergarantie beeinflussen. Hier lohnt es sich, die Bedingungen sorgfältig zu lesen.
Ebenso entscheidend ist der Zustand der Ware. Prüfen Sie, ob Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer im Angebot enthalten ist, und achten Sie darauf, dass Originalbilder eingestellt wurden. Symbolfotos können Mängel verschleiern. Seriöse Plattformen kontrollieren Produkte vor dem Weiterverkauf, beispielsweise durch Technik- oder Qualitätsprüfungen.
Besondere Vorsicht gilt bei der Bezahlung. Von Vorkasse oder der Paypal-Option „Freunde & Familie“ raten wir ab, da Sie hier als Käuferin oder Käufer nicht ausreichend geschützt sind. Sicherer sind die Zahlungssysteme der Plattformen (z.B. bei Vinted und Ebay): Das Geld wird erst dann freigegeben, wenn die Ware bei Ihnen angekommen und in Ordnung ist. Wichtig: Klicken Sie fürs Bezahlen nicht auf Links in WhatsApp- oder SMS-Nachrichten. Wenn Sie die Ware persönlich abholen, sollten Sie am besten bar zahlen.
Gut zu wissen
Von Mode über Technik bis hin zu Sport- und Freizeitwaren: Wirtschaft und Handel leben vom Konsum. Immer schneller bringen Hersteller ihre Neuentwicklungen auf den Markt. Wir haben uns schon so sehr darauf eingestellt, dass uns die kurzen Generationszyklen mancher Produkte wie Smartphones kaum noch auffallen. Standen früher Funktionalität und Nutzen eines Produkts im Vordergrund des Einkaufs, ergänzen heute Stöbern, Aussuchen und Genießen unsere moderne Shoppingkultur.
Doch hinter jedem Produkt stecken Rohstoffe, Energie und Arbeit – nichts davon ist unbegrenzt verfügbar. Je mehr wir konsumieren, desto knapper werden die Ressourcen. Gleichzeitig türmt sich unser Wohlstandsmüll, der die Umwelt und das Klima belastet. Secondhand bedeutet deshalb mehr als nur Geld sparen: Indem wir Produkte länger nutzen, reduzieren wir Müll und halten wertvolle Materialien länger im Kreislauf.
Rechte und Pflichten beim Gebrauchtkauf
Wer Secondhand einkauft, ist rechtlich nicht schutzlos gestellt – im Gegenteil: Auch für gebrauchte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Händler und Händlerinnen müssen für Mängel einstehen, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Um einen Mangel handelt es sich dann, wenn die Ware vom vereinbarten Zustand oder der Beschaffenheit abweicht, die bei einem derartigen Produkt üblicherweise zu erwarten ist. Wird also in der Produktbeschreibung darauf hingewiesen, dass das Display eines Smartphones zerkratzt ist, so stellt dieser Schaden keinen Mangel dar. Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt auch beim Kauf gebrauchter Dinge die sogenannte Beweiserleichterung. In diesem Fall geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware existierte. Als Käuferin oder Käufer können Sie Nachbesserung oder Ersatz verlangen. Erst nach Ablauf der zwölf Monate müssen Sie selbst belegen, dass der Schaden an der erworbenen Ware nicht nachträglich entstanden ist. Eine ausdrückliche Vereinbarung über die Reduzierung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ist möglich.
Darüber hinaus gilt eine Aufklärungspflicht über Mängel. Normale Gebrauchsspuren sind zwar selbstverständlich und müssen nicht extra erwähnt werden. Ungewöhnliche Schäden, wie zum Beispiel reparierte Unfallsschäden, sind hingegen offenzulegen. Wenn Sie beim Kauf gezielt nach dem Zustand fragen, bekommen Sie eine verbindliche Antwort und sind damit auf der sicheren Seite.
Anders sieht es beim Privatverkauf aus. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls die Gewährleistung, sie kann jedoch durch eine klare Formulierung wie „Sachmängelhaftung ausgeschlossen“ wirksam aufgehoben werden. Wichtig ist aber: Wenn ein Verkäufer oder eine Verkäuferin Schäden verschweigt oder falsche Angaben macht, liegt eine arglistige Täuschung vor. In diesem Fall können Sie Ihre Rechte immer einfordern – unabhängig davon, welche Klauseln im Angebotstext stehen. Auch hier empfiehlt sich: Lassen Sie sich die Eigenschaften, die Ihnen wichtig sind, ausdrücklich zusichern.
Was sich alles gebraucht kaufen lässt
Secondhand ist vielfältig: Von Kleidung über Bücher bis hin zu Möbeln, Elektronik oder Sportgeräten lässt sich fast alles gebraucht kaufen. Oft sind die Dinge noch gut erhalten, manchmal sogar kaum benutzt. Wer stöbert, entdeckt Schätze – günstig, nachhaltig und individuell.
Und: Was für die einen überflüssig ist, findet bei anderen neue Wertschätzung. Verkaufen lässt sich fast alles – über Flohmärkte, Secondhand-Läden oder Online-Plattformen. ⇒ Mehr erfahren: Secondhand: Gebrauchte Sachen verkaufen – so geht's
Das können Sie bei Problemen tun
Sollten Sie beim Kauf von Waren auf Kleinanzeigenportalen in die Betrugsfalle getappt sein, unterstützen wir Sie mit einem Notfall-Check. Einfach warten, bis das Online-Tool geladen ist, Fragen beantworten und Felder ausfüllen – Checkliste herunterladen. Fertig.
Danke für Ihren Hinweis!
Sie haben sich für ein gebrauchtes Handy, Vintage-Kleidung oder Spielzeug aus zweiter Hand entschieden, doch dann gab es Probleme mit dem Händler? Schildern Sie uns über unser Missstand-melden-Formular Ihre Erfahrungen mit Secondhand-Portalen und den Anbietern von gebrauchten Produkten. Herzlichen Dank!