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Notare und Rechtsanwälte: Post von Dr. Halsabschneider

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Briefe angeblicher Notar- und Rechtsanwaltskanzleien. Dorst & Weber, Kleiser & Probst, Reuter & Koch oder anders nennen sich die Absender, die einen hohen Gewinn versprechen. Fallen Sie nicht darauf herein!

Das Wichtigste in Kürze

  1. Falsche „Rechtsanwaltskanzleien“ versenden Gewinnbenachrichtigungen mit der Auflage, für Zoll- und Notargebühren vorab Geld zu überweisen.
  2. Geschultes Personal erteilt bei Anruf der angegebenen Hotline-Nummern bereitwillig falsche Auskunft.
  3. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die verwendeten Telefonnummern an die Bundesnetzagentur melden, sodass die Anschlüsse stillgelegt werden.
Stand: 28.02.2014

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt.

Verbraucherinnen und Verbraucher erkundigten sich bei uns nach der Seriosität von Schreiben angeblicher Rechtsanwalts- und Notarkanzleien, in denen ihnen zu einem Gewinn in Höhe von sagenhaften 65.000 Euro gratuliert wird.

Die seriös erscheinenden Schreiben der Hamburger oder Berliner Kanzleien geben vor, man habe im Rahmen einer Verlosung der Versand- und Verlagshäuser den Hauptpreis gewonnen. Der versiegelte Geldkoffer müsse aus der Schweiz überführt werden. Zur Deckung von Zollgebühren und der Feststellung der Identität des Gewinners solle man vorab 799 Euro überweisen. Manchmal liegt den Briefen sogar schon ein Überweisungsformular bei.

Kanzleien als seriöse Absender

Die falschen Kanzleien geben sich wohlklingende Namen und um seriös zu wirken, verzieren sie ihre Schreiben zusätzlich mit dem Wappen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen oder Hamburg. Letztlich unterscheiden sich die Schreiben nur durch die Namen der Absender. Sehen Sie selbst die Schreiben von Helsing & Weida, Reuter & Koch, Panagiotis & Becker oder Kleiser & Probst.

Doch Achtung, die angegebenen Anwälte sind natürlich frei erfunden, und der Gewinn soll in Wahrheit gar nicht ausbezahlt werden. Füllen Sie das Überweisungsformular aus, ist nur eins sicher: Ihr Geld ist weg!

Auch bei einem Rückruf bei der für Rückfragen angegebenen Telefonnummer, erreicht man nur gut geschultes Personal, das die Anrufer mit fadenscheinigen Erklärungen im Glauben lässt, die Angelegenheit sei rundum rechtmäßig und mal solle nur Gebühren vorab überweisen – oftmals mit Western Union.

Unser Rat

  • Egal wie seriös, egal wie nachvollziehbar und verlockend die Versprechungen erscheinen mögen, begegnen Sie solchen Mitteilungen stets mit Misstrauen.
  • Gehen Sie auf keinen Fall auf solche Gewinnbenachrichtigungen ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld.
  • Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an uns oder an die örtliche Notarkammer.
  • Melden Sie den Fall an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Diese kann die verwendeten Telefonanschlüsse abschalten.