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Wie zahlen beim Online-Shopping?

Der Online-Handel boomt. Doch nicht jede angebotene Bezahlart bietet ausreichend Käuferschutz. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von Problemen im Zusammenhang mit Online-Bezahldiensten. Wir raten insbesondere zur Vorsicht bei Ratenzahlungen und der Option „Buy now, pay later“.

Frau mit Smartphone in der Hand vor einem Laptop

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Kauf auf Rechnung ist die sicherste Bezahlart.
  2. Ist eine Zahlung per Rechnung nicht möglich, ist die SEPA-Lastschrift eine gute Zahlmethode.
  3. Die Variante „Kauf auf Rechnung“ bei Online-Bezahldiensten hingegen suggeriert falsche Sicherheit. Viele Käuferinnen und Käufer haben zunehmend Ärger deswegen.
  4. Vorsicht Kostenfalle! Bezahldienstleister werben neuerdings sehr offensiv mit der Option „Buy now, pay later“. Auch Ratenzahlungen können ein Problem sein.
Stand: 04.03.2024

Sie kaufen lieber online ein, weil es für Sie bequemer ist? Die Vorteile liegen auf der Hand: keine lange Parkplatzsuche, keine vollen Geschäfte und ein gemütliches Preisvergleichen vom Sofa aus, unabhängig von schlechtem Wetter oder Ladenöffnungszeiten? Und besonders günstige Angebote gibt es häufig noch dazu. Unbequem kann es jedoch werden, wenn Sie eine Bezahlart auswählen, die Ihnen nicht genügend Käuferschutz bietet. 

Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit die Online-Shopping-Tour nicht zum Reinfall wird. Das sind die gängigen Bezahlarten und unsere Empfehlungen:

Rechnung

Die Zahlung auf Rechnung ist für Sie am sichersten. Sie zahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. Widerrufen Sie den Vertrag, müssen Sie nicht auf die Rückzahlung Ihres Geldes warten. Auch müssen Sie Ihre Bankdaten nicht offenbaren. Ein winziger Nachteil, der aber für die Sicherheit in Kauf genommen werden sollte: Im Fall des Widerrufs können Ihnen die Kosten der Rücksendung auferlegt werden.

Achtung! Auch Online-Bezahldienste wie Klarna oder Paypal bieten scheinbar einen „Kauf auf Rechnung“ an. Hier kann es jedoch zu Problemen kommen. 

Online-Bezahldienste

Bei Online-Bezahldiensten wie zum Beispiel PayPal oder Klarna eröffnen Sie zunächst ein Mitgliedskonto bei dem Bezahldienstanbieter. Hierfür hinterlegen Sie persönliche Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Zudem können Sie zwischen einem Prepaid-Konto, bei dem vorab ein Geldbetrag auf das Kundenkonto überwiesen wird, und der Abbuchung der Zahlbeträge von Ihrem Girokonto oder Ihrer Kreditkarte wählen.

Wollen Sie nun im Netz einkaufen, können Sie durch die Angabe Ihres Mitgliedskontos beim jeweiligen Händler zahlen. Sie müssen Ihre persönlichen Bankdaten also nicht an eine Vielzahl von Händlern, sondern nur an den Betreiber des jeweiligen Bezahlsystems übermitteln. Der Online-Shop, bei dem Sie einkaufen, erhält Ihre Daten nicht.

Im Umgang mit Online-Bezahldiensten raten wir zur Vorsicht – insbesondere dann, wenn Sie sich bei Paypal für die Variante „Kauf auf Rechnung“ entscheiden. Diese suggeriert Ihnen die Sicherheit eines Rechnungskaufs, obwohl es sich eher um eine Art Vorkasse handelt. Also genau das, was man beim Kauf auf Rechnung eigentlich vermeiden möchte. Warum? Liefert der Händler die Ware nicht oder schicken Sie die Bestellung zurück, fordern die Bezahldienste – oft unter Androhung eines Mahnverfahrens –  trotzdem das Geld von Ihnen ein und weisen gleichzeitig jegliche Haftung für die Lieferung der Ware von sich. Der Zahlungsdienstleister ist ein weiterer Akteur im Kauf- und Zahlungsprozess. Und das verkompliziert die Lage bei Unstimmigkeiten unnötig – meist auf Ihre Kosten. Immer mehr Menschen beschweren sich deswegen bei den Verbraucherzentralen.

Wichtig: Achten Sie darauf, bei Überweisungen keine Änderungen im Verwendungszweck vorzunehmen oder gleich zwei Rechnungsnummern anzugeben, da sonst unter Umständen der automatische Zahlungseingangsabgleich der Bezahldienste nicht funktioniert. Das kann dazu führen, dass die Dienstleister das Geld einfach an Sie zurückbuchen und die Rechnung als nicht beglichen gilt.

Aus den Nutzungsbedingungen der Bezahldienste ist häufig nicht klar zu ersehen, welche Bedingungen für die einzelnen Zahlmethoden gelten. Sie wissen also gar nicht genau, worauf Sie sich einlassen. Wir raten deshalb dazu, Ware direkt beim Händler auf Rechnung zu bestellen. Diese Methode bietet einen umfangreicheren Schutz als der „Kauf auf Rechnung“ über einen Dienstleister.

Lastschrift

Ist eine Zahlung per Rechnung nicht möglich, so raten wir zu einer Lastschrift. In diesem Fall geben Sie Ihre Bankdaten an, der Unternehmer bucht den Betrag von Ihrem Konto ab. Wird die Ware nicht geliefert, können Sie den per SEPA-Lastschrift eingezogenen Betrag innerhalb von acht Wochen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden.

Überweisung

Im Gegensatz zur Lastschrift ist bei einer Überweisung – wie auch bei der Zahlung per Vorkasse – eine Rückbuchung des Geldes nicht möglich. Von einer Überweisung vor Erhalt der Ware – wie sie leider meistens üblich ist – raten wir daher eher ab. Sie ist sehr riskant. 

Sollten Sie per Online-Banking, beispielsweise mit Ihrem Smartphone, überweisen, speichern Sie Ihre PIN niemals auf dem Mobilgerät. Beim mTan-Verfahren wird das Phishen sensibler Daten ebenfalls erleichtert , wenn Sie die mTan auf dem Gerät empfangen, von dem aus Sie auch Ihre Überweisung tätigen.

Bei der Bezahlung per Paydirect handelt es sich eigentlich um eine klassische Überweisung. Sie erfolgt per Login nach Weiterleitung zum Online-Banking der gewählten Bank. Vorteil: Alle wesentlichen Angaben sind bereits automatisch ausgefüllt.

Bei der Sofortüberweisung hingegen teilen Sie Ihre Login-Daten sowie Ihre PIN nicht Ihrer Bank direkt mit. Um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie dem Diensteanbieter Ihre Kontodaten offenlegen.

Vorkasse

Bei der Zahlart Vorkasse überweisen Sie den Betrag vor Erhalt der Ware. Die Versendung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Da es leider auch im Online-Handel Schwarze Schafe gibt, können Sie nicht sicher sein, dass Sie Ihre Ware auch wirklich bekommen, wenn Ihr Geld beim Händler eingegangen ist. Diese Zahlart sollten Sie daher nur für die Beträge wählen, deren Verlust Sie leicht verschmerzen können. Denn geraten Sie an einen Betrüger, ist das Geld in der Regel verloren. Und egal wie gut ein Online-Shop sich präsentiert: Letztlich wissen Sie nie, wer dahinter steckt.

Kreditkarte

Bei der Kreditkartenzahlung geben Sie Ihre Kreditkartennummer sowie das Ablaufdatum und die Prüfkennziffer der Karte an. Jede Kreditkartenzahlung geht also mit der Preisgabe persönlicher Daten einher und obendrein kann jede bzw. jeder, der Ihre Daten kennt, damit online einkaufen gehen. Werden Ihre Daten von einer anderen Person missbraucht, bleibt aber letztlich der Händler auf dem Schaden sitzen. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Das ist gut. Aber: Möchten Sie nach erklärtem Widerruf oder Rücktritt Ihr Geld zurück oder gibt es Streit über Gewährleistungsansprüche, so können Sie den Geldbetrag nicht einfach über Ihr Kreditkarteninstitut zurückbuchen lassen. Dies interessiert sich nämlich nicht dafür, ob mit Ihrem Einkauf alles in Ordnung ist oder nicht, sondern Sie müssen den Streit direkt mit dem Verkäufer austragen.

Auch bei Online-Kartenzahlungen ist die Zwei-Wege-Authentifizierung inzwischen Pflicht. Die meisten Händler fordern deshalb die Eingabe der Prüfziffer von der Kartenrückseite als Nachweis, dass die Karte tatsächlich in Ihrem Besitz ist. Diese kann allerdings auch jemand abgeschrieben haben.

Um die Sicherheit der Kreditkartenzahlung zu erhöhen, fordern manche Händler im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen zusätzlich die Eingabe einer „Mobile TAN“ (mTAN). Diese erhalten Sie per SMS auf Ihr Handy. Ob dieses Verfahren nicht nur dem Unternehmer, sondern auch Ihnen als Verbraucher oder Verbraucherin wirklich mehr Sicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Gerichte könnten auf die Idee kommen, dass Sie nachweisen müssen, wer Zugriff auf Ihr Mobiltelefon hatte, wenn mit Ihren Kreditkartendaten und einer auf Ihr Handy geschickten mTan bezahlt wurde. 

Nachnahme

Wenn Sie per Nachnahme bestellen, zahlen Sie bei Lieferung an den Paketzusteller. Auf den ersten Blick scheint diese Methode sicher zu sein. Aber Achtung: Sie haben das Paket beim Bezahlen zwar in der Hand, wissen jedoch nicht wirklich, was sich darin befindet. Es mehren sich Berichte, wonach statt des neuestens Smartphones beispielsweise ein Auslaufmodell verschickt wurde. Außerdem ist diese Zahlart meist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.  

Kostenfallen beim Online-Shopping

Grundsätzlich raten wir beim Online-Shopping davon ab, mit dem Händler eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Vor allem dann, wenn Sie im Internet regelmäßig auf Einkaufstour gehen. Durch die vielen kleinen Beträge, die über einen längeren Zeitraum immer wieder von Ihrem Konto abgehen, verlieren Sie schnell den Überblick über Ihre Ausgaben. Es droht der Einstieg in die Überschuldung. Zudem verlangen viele Online-Händler und Bezahldienste hohe Zinsen für diesen „Service“. Eine Ratenzahlung ist also nicht nur riskant, sondern häufig auch noch teuer.

Auch die Bezahlart „Buy now, pay later“ sollten Sie mit Vorsicht genießen. Aktuell preisen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Paypal diese Methode auch während des Bezahlvorgangs offensiv an. Mit einem Klick können Sie so die Zahlungsfrist verlängern. Das Problem: Durch die gewährte Verlängerung ist die Zahlung nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Sie verlieren leicht den Überblick über noch offene Rechnungen. Zudem verlangen die Dienstleister für diesen Service in der Regel eine Gebühr.

Gut zu wissen

Internethändler sind verpflichtet, Ihnen eine gängige und zumutbare kostenfreie Bezahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Einige Händler bieten jedoch nur die Sofortüberweisung als unentgeltliches Zahlungsmittel an. Das halten wir für unzulässig, denn bei dieser Zahlungsart werden Sie gezwungen, sensible Daten an einen externen Dienstleister weiterzugeben. Der Bundesgerichtshof hat unsere Auffassung bestätigt (Urteil vom 18. Juli 2017, Az. KZR 39/16).

Auch darf das Entgelt, das für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels in Rechnung gestellt wird, nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmen durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Das bedeutet: Zahlt der Anbieter bei einer Zahlung per Kreditkarte beispielsweise 0,3 Prozent des Umsatzes an das Kreditkarteninstitut für die Nutzung dieses Zahlungswegs, kann er nur diese Kosten auf Sie umlegen.

Bücher und Broschüren