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Flug annuliert – das sind Ihre Rechte

Immer wieder streichen Airlines geplante Flüge. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen deswegen nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Fluggesellschaften müssen für eine Ersatzbeförderung sorgen und unter Umständen sogar Schadensersatz zahlen. Das sind Ihre Rechte.

Flugzeug von Ryanair auf dem Rollfeld

Das Wichtigste in Kürze

  1. Fluggesellschaften streichen regelmäßig geplante Flüge.
  2. Sowohl Airlines als auch Veranstalter von Pauschalreisen müssen in diesem Fall für eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen sorgen, ohne dass für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch zusätzliche Kosten entstehen dürfen.
  3. Betroffene, die kein passendes Angebot von ihrer Fluggesellschaft erhalten und selbst neue, teurere Flugtickets buchen müssen, können die Differenz des Ticketpreises von ihrer Airline zurückverlangen.
  4. Wer aufgrund der Flugstreichungen von einem Flug Abstand nehmen will, kann sich alternativ den Preis für das ursprünglich gebuchte Ticket erstatten lassen.
Stand: 23.11.2023

Fluggesellschaften streichen immer wieder geplante Flüge. Wir erklären, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug nicht durchgeführt wird.

Airline muss anderweitige Beförderung gewährleisten

Wird Ihr Flug annulliert, muss man Sie anderweitig befördern. Dies kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Fahrt per Bahn erfolgen. Für die Organisation ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Mehr Geld darf man für die neue Reiseverbindung  nicht von Ihnen verlangen.

Wird Ihnen keine andere Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen angeboten und müssen Sie selbst neue, teurere Flugtickets buchen, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz gegen Ihre Fluggesellschaft geltend machen und die Differenz des Ticketpreises verlangen. Denn: Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt.

Wurden Sie weniger als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung Ihres Fluges informiert, steht Ihnen außerdem ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu.

Reiseveranstalter muss für Ersatzbeförderung sorgen

Ist der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise, so ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss für Ihre Ersatzbeförderung sorgen. Dabei darf sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss.

Führen die neuen Flugverbindungen zur Beeinträchtigung Ihrer Reise, zum Beispiel weil Sie erst einen Tag später am Urlaubsort sind, können Sie als Pauschalreisende oder -reisender gegebenenfalls Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter geltend machen.

Erstattung des Ticketpreises ebenfalls möglich

Wollen Sie Ihre Reise weder mit einem anderen Flugzeug noch mit einer anderen Fluggesellschaft oder per Bahn antreten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Die Airline muss die bereits geleistete Geldsumme in diesem Fall an Sie zurückzahlen. Für Pauschalreisen gilt dies nicht.

Unser Angebot

Wenn Sie Probleme mit einer Flugbuchung oder Ärger mit einem Reiseanbieter haben, können sich an unsere Expertinnen und Experten wenden. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren