Wenn der Flieger nicht startet
Klimaschutz-Aktion, Streik des Bodenpersonals, der Sicherheitskräfte, der Fluglotsen, der Piloten oder Flugbegleiter – für Reisende sind diese Ereignisse in der Regel mit Flugausfällen oder zumindest erheblichen Verspätungen verbunden. Das sind Ihre Rechte.

Das Wichtigste in Kürze
- Fällt ein Flieger aus oder verspätet sich der Abflug, haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte.
- Selbst wenn die Fluggesellschaft – wie im Falle von betriebsfremden Personen auf der Startbahn oder bei Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen – kein Verschulden trifft, muss sie für die Probleme der Fluggäste gerade stehen.
- Betroffene können Ärger vermeiden, indem sie sich rechtzeitig vor Abflug informieren.
- Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale können Flugreisende Ansprüche bequem und kostenlos berechnen und bei der Airline geltend machen.
Ob Klimaschutz-Aktion oder Streik des Bodenpersonals, der Sicherheitskräfte, der Fluglotsen, der Piloten oder Flugbegleiter – für Reisende bedeutet dies in der Regel nichts Gutes: Flugausfälle und erhebliche Verspätungen sind an der Tagesordnung. Aber als Fluggast sind Sie, auch wenn die Fluggesellschaft kein Verschulden trifft, nicht rechtlos.
Diese Rechte haben Sie als Fluggast
- Wird ihr Flug annulliert, haben Sie das Recht auf eine anderweitige Beförderung. Diese kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Beförderung per Bahn erfolgen.
- Verspätetet sich Ihr Abflug um mehr als 5 Stunden, können Sie als Fluggast vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
- Bei größerer Verspätung müssen die Fluggesellschaften zudem Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder auch – wenn notwendig – eine Übernachtung erbringen.
- Wird der Flug aufgrund von Protestaktionen oder eines Streiks der Piloten bzw. des Kabinen- und Bodenpersonals der Airline kurzfristig gestrichen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro.
- War der Flug Teil einer Pauschalreise, so steht Ihnen unter Umständen das Recht zu, den Reisepreis zu mindern.
Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale können Sie kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu Ihrem Recht kommen. Die App erzeugt eine individualisierte E-Mail mit den möglichen Forderungen auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die sie direkt an die Fluggesellschaft versenden können.
Unser Rat
Sollte Ihr Flieger nicht starten, fragen Sie nach einem alternativen Beförderungsangebot. Kaufen Sie aber nicht vorschnell selbst eine Fahrkarte für Bahn oder Bus. Denn: Es ist nicht sicher, ob die Fluggesellschaft Ihnen dann später die Kosten dafür erstattet.
Wenn Ihnen Ihre Fluggesellschaft nichts Gegenteiliges mitteilt, finden Sie sich trotz allem rechtzeitig am Flughafen ein, denn vielleicht kann Ihr Flieger doch schneller als erwartet starten oder Ihnen ein zeitnaher Ersatzflug angeboten werden.