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Probleme mit der ePA? Ombudsstelle fragen!

Sie möchten in Ihre elektronische Patientenakte schauen, können aber nicht darauf zugreifen? Sie wollen verhindern, dass bestimmte Arztpraxen die Inhalte Ihrer ePA sehen können? Sie hätten gerne eine Übersicht der Zugriffe auf Ihre ePA? In diesen und anderen Fällen können Sie sich an die Ombudsstellen der Krankenkassen wenden. Mit Liste der Kontaktdaten.

Mann mit Smartphone und Karte in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gesetzlich Versicherte haben automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), können sie aber ohne Anmeldung nicht selbst nutzen oder verwalten. Wer wissen möchte, welche Daten gespeichert sind oder wer Zugriff hatte, muss einen Zugang einrichten.
  2. Jede gesetzliche Krankenkasse muss eine Ombudsstelle für die ePA anbieten. Diese muss unter anderem bei der Einrichtung eines Zugangs oder der Löschung der ePA, bei Widersprüchen sowie bei Auskünften über Zugriffe auf die Akte helfen.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste mit den ePA-Kontaktdaten der mitgliederstärksten Krankenkassen zusammengestellt. Wer Probleme mit der Ombudsstelle hat oder keine Unterstützung erhält, kann sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.
Stand: 28.05.2026

Viele gesetzlich Krankenversicherte wissen gar nicht, dass für sie automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wurde – sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Doch selbst wer von seiner ePA weiß, kann sie oft nicht ohne Weiteres nutzen. Denn für den Zugriff muss man sich in der Regel über sein Smartphone anmelden und identifizieren.

Wer seine ePA verwalten oder nachvollziehen möchte, welche Daten dort gespeichert sind, braucht daher einen funktionierenden Zugang. Dabei sollen die Ombudsstellen der Krankenkassen helfen.

Wann kann ich mich an die Ombudsstelle für die ePA wenden?

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, eine Ombudsstelle für die ePA einzurichten (§ 342a SGB V). Diese Stellen sind zuständig für alle Fragen und Anliegen rund um die elektronische Patientenakte. Sie müssen auch bei der Einrichtung der ePA unterstützen, Widersprüche aufnehmen und Ihnen Daten zur Verfügung stellen, wenn Sie nicht auf Ihre ePA zugreifen können. Die Ombudsstellen helfen unter anderem:

  • bei der Löschung oder Wiedereinrichtung der ePA,
  • bei der (Wieder-)einrichtung Ihres ePA-Zugangs,
  • bei Widersprüchen gegen einzelne Anwendungsfälle der ePA (einschließlich Medikationsdaten und E-Rezept),
  • bei Widersprüchen gegen den Zugriff von einzelnen Leistungserbringern (also z. B. für bestimmte Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken),
  • bei Widersprüchen gegen die Ausleitung von Forschungsdaten,
  • bei der Bereitstellung von ePA-Protokolldaten (wer hat wann auf Ihre ePA zugegriffen?).

Wichtig: Die Ombudsstellen können Ihre ePA nicht einsehen. Auch die Krankenkasse selbst hat keinen Zugriff auf die Inhalte Ihrer Akte. Arztbriefe, Befunde oder andere medizinische Dokumente können dort also nicht gelesen werden.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle meiner Krankenkasse?

Wir haben die Ombudsstellen der Krankenkassen mit den meisten  Mitgliedern für Sie in einer Übersicht zusammengefasst. Nicht jede Krankenkasse bietet eine eigene Hotline für die ePA-Ombudsstelle an. Häufig erfolgt der Kontakt zunächst über den allgemeinen Kundenservice und Sie müssen weitergeleitet werden.

KrankenkasseHotlineE-Mail / Anschrift
Techniker Krankenkasse040 4606625460Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Barmer0202 5683331010Barmer
42266 Wuppertal
DAK Gesundheit040 20947379525

service-ePA-Ombudsstelle@dak.de

DAK-Gesundheit 
Postzentrum
22788 Hamburg

AOK Baden-Württemberg0800 5054760kundensupport@bw.aok.de
AOK Bayern089 22844050aokmeinleben@service.by.aok.de
AOK Plus0800 2652222678aokmeinleben@plus.aok.de
AOK Rheinland /
Hamburg
0800 0326320aok.mein.leben@rh.aok.de
AOK NordWest0800 2655110aokmeinleben@nw.aok.de
AOK Hessen0800 5054710support@he.aok.de
AOK Nordost0800 2651166support@nordost.aok.de
AOK Rheinland-Pfalz /
Saarland
06351 1488452support@rps.aok.de
Knappschaft0800 0200510KNAPPSCHAFT Kranken-
und Pflegeversicherung
45095 Essen
SBK0800 072 572 570 20SBK
80227 München
hkk Krankenkasse0421 36553325

epa@hkk.de

hkk Krankenkasse
28185 Bremen

Danke für Ihren Hinweis!

Sie erreichen die Ombudsstelle nicht oder erhalten dort keine Hilfe? Dann melden Sie sich gern bei uns. Wir nehmen Ihre Beschwerde entgegen. ⇒ Missstand melden

Häufige Fragen zu ePA-Ombudsstellen

Was machen die ePA-Ombudsstellen der Krankenkassen?
Die Ombudsstellen sollen Versicherte bei Fragen und Problemen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen, etwa bei der Einrichtung, Löschung oder bei Widersprüchen gegen bestimmte Funktionen.

Können die Ombudsstellen meine ePA einsehen?
Nein. Weder die Ombudsstelle noch die Krankenkasse können medizinische Inhalte wie Arztbriefe oder Befunde in Ihrer ePA lesen.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle meiner Krankenkasse?
Viele Krankenkassen bieten eigene Telefonnummern oder E-Mail-Adressen für Fragen zur ePA an. Die Kontakte der mitgliederstärksten Kassen finden Sie in unserer Übersicht.

Kann ich der ePA widersprechen?
Ja. Versicherte können der ePA insgesamt oder einzelnen Funktionen widersprechen – etwa der Nutzung von Daten zu Forschungszwecken oder dem Zugriff bestimmter Arztpraxen. Ihnen darf dadurch kein Nachteil erwachsen.

Was tun, wenn die Ombudsstelle nicht hilft?
Wenn Sie keine Unterstützung erhalten oder die Ombudsstelle nicht erreichbar ist, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden und dort Beschwerde einreichen.

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