Die pauschale Beihilfe – was ist zu beachten?
Lange war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Sie schlossen stattdessen sinnvollerweise spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung ab und erhielten für Behandlungskosten einen Zuschuss vom Staat. Mit der pauschalen Beihilfe gibt es mancherorts nun eine Alternative zum PKV-Modell. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

Das Wichtigste in Kürze
- Beamte in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe (in Verbindung mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung) auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenvollversicherung erhalten. Dies ist in der Regel dann die gesetzliche Krankenversicherung.
- Weitere Bundesländer prüfen, das „Hamburger Modell“ einzuführen. Baden-Württemberg hat den Schritt bereits angekündigt.
- Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere für Beamte mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Wahl sein.
Die sogenannte Beihilfe ist ein Zuschuss zur medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. In Hamburg und einigen anderen Bundesländern können Beihilfeberechtigte seit 2018 zwischen zwei Varianten wählen:
- Bei der individuellen Beihilfe werden zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheits- und Krankenversorgungskosten anteilig vom Dienstherrn übernommen und der Rest (20 bis 50 Prozent) über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Die Kosten müssen abgerechnet und von der Krankenversicherung und der Landesbeihilfestelle zurückgefordert werden.
- Bei der pauschalen Beihilfe entscheidet man sich für eine Krankenvollversicherung (gesetzlich oder privat) und erhält hierfür vom Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Krankenversicherungskosten. Eine Abrechnung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Politisches Ziel der Einführung der pauschalen Beihilfe war und ist auch, Beihilfeberechtigten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Die Regelung macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte attraktiver. Da die Möglichkeit der individuellen Beihilfe weiterhin besteht, können Betroffene nunmehr abwägen, welche Beihilferegelung besser zu den eigenen Lebensplänen passt.
Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?
Welche Beihilfeform am besten für einen selbst geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Ausschnitthaft und tendenziell ist die pauschale Beihilfe interessant bei einer eher niedrigen Besoldung (auch beispielsweise durch Teilzeit), einer späten Verbeamtung und/oder bei schwereren Erkrankungen in jüngerer Vergangenheit. Auch kinderreiche Beihilfeberechtigte können in der GKV mit pauschaler Beihilfe besser aufgehoben sein. In unserer Infobroschüre erklären und diskutieren wir die einzelnen Punkte ausführlich.
Gut zu wissen
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte. Viele Jahre bekamen Beamte eine individuelle Beihilfe, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufstocken mussten. Wenn sie als freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erhielten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen
Nachteile bei Umzug in Bundesland, das nicht mitmacht
Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und bisher nur in einigen wenigen Bundesländern möglich. Diese Insellösung wird dann zum Problem, wenn Beihilfeberechtigte mit ihrer Arbeit in ein Bundesland wechseln möchten, welches die pauschale Beihilfe nicht anbietet. Wenn sie weiter gesetzlich krankenversichert bleiben möchten, entfällt hier die pauschale Beihilfe und sie müssen den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. Sie könnten im neuen Bundesland dann allerdings die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Allerdings müssen sie dann auch noch gesund genug dafür sein, und bei schwerwiegenden Erkrankungen wird sie keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen wollen – oder es drohen hohe Risikozuschläge.
Wir meinen: Die Beschränkung auf bisher wenige Bundesländer ist noch ein Manko dieser ansonsten sehr sinnvollen Regelung. Die pauschale Beihilfe muss es so bald wie möglich in allen Bundesländern geben!
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, beraten zur Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, zur Voll- oder Zusatzversicherung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Am Ende dieses Artikels finden Sie unsere Beratungsangebote zur Krankenversicherung mit Beihilfe.