📣 Kostenloser Online-Vortrag: »Plastik und Verpackungen – der ganz normale Wahnsinn« am 2. April ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Die pauschale Beihilfe – was ist zu beachten?

Lange war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Sie schlossen stattdessen sinnvollerweise spezielle Tarife in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung ab und erhielten für Behandlungskosten einen Zuschuss vom Staat. Mit der pauschalen Beihilfe gibt es mancherorts nun eine Alternative zum PKV-Modell. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

Schülerin und Lehrerin im Gespräch

Das Wichtigste in Kürze

  1. Beamte in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe (in Verbindung mit einem Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung) auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenversicherung erhalten. Dies ist in der Regel dann die gesetzliche Krankenversicherung.
  2. Weitere Bundesländer prüfen, das „Hamburger Modell“ einzuführen. 
  3. Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen, mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Wahl sein.
Stand: 30.01.2024

Die Beihilfe ist ein Zuschuss zur medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen können Beihilfeberechtigte zwischen diesen beiden Varianten wählen:

  • Bei der individuellen Beihilfe werden zwischen 50 und 80 Prozent der Gesundheits- und Krankenversorgungskosten vom Dienstherrn erstattet (über die Landesbeihilfestelle). Der Rest (20 bis 50 Prozent) muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
  • Bei der pauschalen Beihilfe entscheidet man sich für eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und erhält hierfür vom Arbeitgeber monatlich einen Zuschuss von 50 Prozent der Krankenversicherungskosten.

Politisches Ziel der Einführung der pauschalen Beihilfe war und ist auch, Beihilfeberechtigten den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Die Regelung macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte attraktiver. Da die Möglichkeit der individuellen Beihilfe weiterhin besteht, können Betroffene nunmehr abwägen, welche Beihilferegelung besser zu den eigenen Lebensplänen passt. 

Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Welche Beihilfeform am besten für einen selbst geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Tendenziell ist die pauschale Beihilfe interessant bei einer eher niedrigen Besoldung (auch beispielsweise durch Teilzeit), einer späten Verbeamtung und/oder bei schwereren Erkrankungen in jüngerer Vergangenheit. Auch kinderreiche Beihilfeberechtigte können in der GKV mit pauschaler Beihilfe besser aufgehoben sein. In unserer ⇒ Infobroschüre „Die pauschale Beihilfe“ erklären und diskutieren wir die einzelnen Punkte ausführlich.

Gut zu wissen

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte. Viele Jahre konnten Beamte nur die individuelle Beihilfe bekommen, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufstocken mussten. Wenn sie als freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erhielten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen. ⇒ Mehr Infos: Was ist neu an der pauschalen Beihilfe?

Nachteile bei Umzug in Bundesland, das nicht mitmacht

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich, aber noch nicht in allen Bundesländern möglich. Das kann zum Problem werden, wenn Beihilfeberechtigte mit ihrer Arbeit in ein Bundesland wechseln möchten, welches die pauschale Beihilfe nicht anbietet. Dann müssen sie den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. 

Betroffene könnten im neuen Bundesland zwar auch die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Allerdings müssen sie dann auch noch gesund genug dafür sein, und bei schwerwiegenden Erkrankungen wird sie keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen wollen – oder es drohen hohe Risikozuschläge. Auch die sogenannte Öffnungsklausel, die sicherstellt, dass Beamte aufgrund einer Vorerkrankung nicht abgelehnt werden dürfen, und die die Risikozuschläge begrenzt, greift nur zum Start der Beamtenlaufbahn.

Wir befürworten, dass sich immer mehr Bundesländer entschließen, die pauschale Beihilfe einzuführen. Diese Variante der Beihilfe muss es so bald wie möglich in allen Bundesländern geben!

Unser Angebot

Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, beraten zur Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, zur Voll- oder Zusatzversicherung. ⇒ Jetzt Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren

Bücher und Broschüren