Wenn Krankenkassen Leistungen verweigern
Wer Schulden bei seiner Krankenkasse hat, erhält Leistungen nur im Notfall. Es sei denn, er bezahlt die Schulden in Raten ab. Dann muss die Kasse normal leisten. Die BKK Mobil Oil sah das in einem Fall anders.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei Beitragsschulden müssen Krankenkassen nur noch für Leistungen in Notfällen aufkommen.
- Werden die Schulden jedoch regelmäßig abgestottert, muss die Kasse laut Gesetz wieder regulär zahlen.
- Will eine Krankenkasse trotz Ratenzahlungsvereinbarung Leistungen nicht übernehmen, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher wehren, zum Beispiel mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Bei Beitragsschulden ruhen die meisten Leistungen der Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherte mit seiner Krankenkasse eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat und neben dem laufenden Beitrag jeden Monat auch seine Rate überweist. Diese Regelung, die in § 16 Absatz 3a Satz 3 SGB V steht, soll einen Anreiz für die säumigen Versicherten schaffen, ihre Raten auch regelmäßig zu bezahlen. Der Paragraph greift für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gleichermaßen.
Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig in Raten bezahlt, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern. Das wäre rechtswidrig und das Personal der Krankenkassen sollte das eigentlich wissen. Ein Fall der BKK Mobil Oil zeigt jedoch, dass dies nicht immer Fall ist.
Beispiel
Herr L., freiwillig gesetzlich krankenversichert, schilderte uns, er sei in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und habe seine Krankenkassenbeiträge über mehrere Monate nicht bezahlen können. Allerdings habe er das inzwischen wieder im Griff und zahle seine Schulden nun in monatlichen Raten zurück – zusätzlich zum normalen Beitrag.
Als Herr L. ernsthaft krank wurde und eine umfangreichere medizinische Behandlung brauchte, habe ihm die Sachbearbeiterin seiner Krankenkasse BKK Mobil Oil am Telefon mitgeteilt, sein Leistungsanspruch ruhe solange, bis er alle Schulden bezahlt habe.
Bei Leistungsverweigerung an Krankenkasse schreiben
Wenn Sie wegen Beitragsschulden Probleme wie Herr L. mit Ihrer Krankenkasse haben, berufen Sie sich auf den genannten Paragraphen des Sozialgesetzbuchs und wenden Sie sich wie folgt an Ihre Kasse:
Absender, Datum
An die …-Krankenkasse
Recht auf Leistungen trotz Beitragsschulden
Meine Mitgliedsnummer: …
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Beitragsschulden verweigern Sie mir das Recht auf Krankenbehandlung und wollen nur im Notfall und bei Schmerzen Leistungen bezahlen.
§ 16 Absatz 3a Satz 3 SGB V sagt jedoch wörtlich: „Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.”
Da ich meine Beitragsschulden in regelmäßigen Raten abzahle, habe ich folglich Anspruch auf die normalen Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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