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Einwegflaschen und -dosen: Ärger am Leergutautomaten

Bei der Rückgabe von Einwegflaschen oder -dosen gibt es regelmäßig Probleme. Händler weigern sich, das Leergut anzunehmen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Jetzt hat ein Gericht die Rücknahmepflicht der Händler noch einmal bestätigt. Was Sie tun können? Hartnäckig bleiben!

Pfandautomaten im Supermarkt

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ist auf Flaschen oder Dosen das Siegel fürs Einwegpfand zu erkennen, müssen Händler die Verpackungen in den meisten Fällen auch annehmen. Form, Marke oder Inhalt spielen dabei keine Rolle, lediglich das Material.
  2. Trotzdem werden Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Rückgabe ihres Leerguts regelmäßig zurückgewiesen – vor allem dann, wenn Automaten die Annahme verweigern.
  3. Die Verbraucherzentrale rät, hartnäckig zu bleiben, das Pfand beim Personal einzufordern und sich zu beschweren. Sie stellt ein Kärtchen fürs Portemonnaie zur Verfügung, das die Rechtslage zusammenfasst und bei Bedarf im Laden vorgezeigt werden kann.
Stand: 10.01.2024

Viele Getränkeverpackungen sind mittlerweile pfandpflichtig: unter anderem Verpackungen für Smoothies, Frucht- oder Gemüsesäfte. Dazu Nektar in Kunststoffflaschen, Sekt, Prosecco, Wein und Mischgetränke in Dosen. Seit 1. Januar  2024 auch Milch und Milchgetränke in Kunststoffflaschen. Pro Verpackung sind 25 Cent Einwegpfand zu zahlen. Nur noch sehr wenige Getränke dürfen ohne Pfand verkauft werden.

Einweggetränkeverpackungen mit Pfand können Sie überall dort abgegeben, wo diese auch verkauft werden. Ist die Pfandkennzeichnung auf Flasche oder Dose zu erkennen, muss der Einkaufsmarkt das Leergut annehmen und Sie müssen Ihr Pfand bekommen. Das gilt auch für Verpackungen, die verschmutzt, beschädigt oder zerdrückt sind und vom Leergutautomaten wieder ausgespuckt werden. Ausnahmen gelten nur für Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche, wie zum Beispiel Kioske. Sie sind nicht grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet.

Dosen dürfen auch eingedrückt sein

Obwohl in Sachen Einwegpfand alles klar geregelt ist, gibt es immer wieder Probleme bei der Rückgabe von Flaschen, Dosen oder anderen Packungen. Bei uns beschweren sich regelmäßig Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Rücknahmepflicht der Händler auch in einem Urteil. Es wies die Berufung der Discounter-Kette Lidl gegen eine vorherige Entscheidung zurück. In erster Instanz hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt, weil eine Filiale des Discounters eine eingedrückte Dose eines Kunden nicht hatte zurücknehmen wollen. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht.

Nun ist ein Präzedenzfall geschaffen: Supermärkte und Discounter müssen Dosen oder Flaschen auch dann zurücknehmen, wenn sie stark eingedrückt oder beschädigt sind. Die Verpackungsverordnung schreibt nur vor, dass die Gebinde leer abgegeben werden müssen und dass das Pfandlogo sichtbar und lesbar sein muss.

Wenn der Pfandautomat streikt

Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche. Besonders über das Aussortieren von Gebinden am Pfandautomaten ärgern sich viele Menschen.

  • Frau B. – „Ich habe bei mehreren Händlern, insbesondere namhaften großen Lebensmittelmärkten bzw. -discountern, in meinem Wohnort die Erfahrung gemacht, dass (zerdrückte) Einwegpfanddosen nicht zurückgenommen werden. Oder ich bekam zu hören: »Diese Sorte führen wir nicht.«“
  • Frau H. – „Ich sammle beim Hundespaziergang immer Müll. Bei der Pfandrückgabe habe ich inzwischen Probleme bei Lidl und Netto. Dort behauptet man, dass, wenn der Automat die Dose nicht akzeptiert, sie keine Möglichkeit haben, mir das Geld zu erstatten.“ 
  • Frau S. – „Der Pfandautomat erkannte zwei Pfanddosen (Red Bull) nicht mit der Begründung: »Gebinde deformiert.« Die Dosen wiesen jedoch beide keinerlei Beschädigungen auf. An der Kasse wünschte ich dann die händische Pfandrücknahme. Diese wurde mir von der Filialleiterin mit den Worten: »Kann ich hier nichts mit anfangen.« verweigert.“
  • Herr O. „Ich wollte eine platte Pfanddose (Logo und Barcode gut zu erkennen) im Getränke-Markt abgeben. Die Dose wurde mit der Begründung, dass der Code nicht elektronisch gelesen werden könne, nicht angenommen.“

In vielen Supermärkten und Discountern scheint zu gelten: Spuckt der Automat das Leergut wieder aus, nimmt der Markt die Flaschen und Dosen grundsätzlich nicht zurück. Das ist klar gesetzeswidrig!

Unser Rat

Lassen Sie sich nicht abwimmeln und weisen Sie den Händler auf seine Rücknahmepflicht hin. Dafür können Sie ein von uns herausgegebenes Kärtchen im Visitenkartenformat (passt gut ins Portemonnaie) nutzen. Dieses ist in unserem Infozentrum erhältlichIst das Symbol fürs Einwegpfand eindeutig zu erkennen, müssen Sie Ihr Pfand bekommen!

Stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Filialen trotzdem quer, ist eine Beschwerde angebracht. Informieren Sie uns, wenn man Sie in Hamburg abgewiesen hat. Wir geben Ihr Anliegen weiter.

Und: Fragen Sie sich, ob Sie weiterhin bei einem Händler einkaufen wollen, der sich wegen zwei Euro Pfandgeld so anstellt.

Nur das Material ist relevant

Form, Marke oder Inhalt spielen bei der Rückgabe von Einwegflaschen oder -dosen keine Rolle. Lediglich das Material ist ausschlaggebend. Läden müssen nur die Verpackungsarten (zum Beispiel Plastik, Aluminium, Verbundkarton) annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. Ein Beispiel: Verkauft ein Geschäft Cola-Dosen, aber kein Büchsenbier, muss es trotzdem die Alubier-Dose annehmen. Nur wenn gar keine Dosen im Regal stehen, kann der Händler die Annahme verweigern.

Die meisten Discounter und Supermärkten haben Gebinde aus Plastik und Aluminium im Sortiment. Da sind Sie also auf der sicheren Seite. Etwas seltener sind beispielsweise Bierflaschen aus Glas, die mit einem Einwegpfand belegt sind.

Gut zu wissen

Unseren Schätzungen zufolge dürften die von den Herstellern eingestrichenen Pfandgelder jährlich im dreistelligen Millionenbereich liegen. Der sogenannte Pfandschlupf entsteht, wenn Flaschen und Dosen nicht vollständig vom Handel zurückgenommen werden.

Informieren Sie uns, wenn Sie Probleme bei der Rückgabe von Leergut mit Pfand haben. Wir sammeln alle Beschwerden und machen die Missstände öffentlich.

Telefon: (040) 24 832-260 (Di bis Do, 10 - 13 Uhr)
E-Mail: umwelt@vzhh.de
Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg

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