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Allianz erfolgreich abgemahnt

Der Versicherungskonzern Allianz hat Kunden mit Abwimmelschreiben abgespeist, die ihren Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung auflösen und Geld ausgezahlt bekommen wollten. Wir haben das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.

Unternehmensflaggen des Versicherungskonzerns Allianz

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Allianz Lebensversicherungs-AG weigerte sich, Versicherungsverträge rückabzuwickeln, obwohl Verbraucher falsch über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden.
  2. Die Verbraucherzentrale hat den Versicherungskonzern erfolgreich wegen Irreführung abgemahnt.
  3. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist kein Einzelfall. Auch Versicherer wie Zurich Deutscher Herold und die Neue Leben haben in der Vergangenheit bereits Abwimmelschreiben verschickt.
Stand: 15.01.2019

Wir haben die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen Irreführung abgemahnt. Der Grund: Versicherte, die ihren privaten Rentenversicherungsvertrag wegen eines Fehlers in der Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, erhielten Ablehnungsschreiben, obwohl der Vertrag laut Bundesgerichtshof hätte aufgelöst werden können. Der Versicherungskonzern hat nun eingeräumt, seine Kunden falsch informiert zu haben und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

„Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die weiteren Verbraucherinformationen übersandt und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. (…) Die von Ihnen begehrte Rückzahlung der Beiträge müssen wir daher ablehnen“, schrieb die Allianz an Kunden, die einem Rentenversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Belehrung widersprochen hatten. 

Nach unserer Auffassung war ein Widerspruch in diesem Fall jedoch möglich und der Versicherungskonzern verpflichtet, die geleisteten Prämien plus Zinsen an die betroffenen Versicherten auszuzahlen. Der Bundesgerichtshof hatte die umstrittene Widerspruchsbelehrung für unwirksam erklärt, weil Verbrauchern darin eine Widerspruchsfrist von einem Monat eingeräumt wird, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Zeitraum von 30 Tagen galt und ein Monat auch 28 oder 29 Tage haben kann.

Versicherer ignorieren Gerichtsurteile

Das Urteil des Bundesgerichtshof ist eindeutig und trotzdem fegte die Allianz die Ansprüche von Verbrauchern einfach vom Tisch. Wir hatten daher eine Abmahnung wegen Irreführung gegen den Versicherungskonzern auf den Weg gebracht. Auch eine Allianz muss sich an die BGH-Rechtsprechung halten. Es ist eine Katastrophe, wenn auf diese Weise Verbraucherrechte ausgehebelt werden.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist kein Einzelfall. Auch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die Neue Leben Lebensversicherung AG hat die Verbraucherzentrale Hamburg bereits abgemahnt, weil sie sich über Urteile des Bundesgerichtshofes hinweggesetzt hatten.

Für die Lebensversicherer geht es um viel Geld, doch die Abwimmelschreiben werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Versicherungsbranche. Das kann nicht im Sinne der Unternehmen sein.

Unser Angebot

Wir unterstützen bei Problemen mit Lebensversicherern und der Rückabwicklung von Verträgen. Darüber hinaus übernehmen unsere unabhängigen Experten die rechtliche Prüfung von Vertragstexten und bieten einen Rechenservice für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsgesellschaften an. Eine Übersicht der verschiedenen Beratungsangebote finden Sie am Ende dieser Seite.

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