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Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig

Die Debeka darf in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel zum Stornoabzug nicht mehr verwenden. Mit einer Sammelklage setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dafür ein, dass Versicherte ihr Geld zurückerhalten. Betroffene können sich jetzt dieser Klage anschließen. 

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg benachteiligt eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Rentenversicherungsverträgen der Debeka die Versicherten des Unternehmens unangemessen.
  2. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer wegen der Storno-Klausel verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden. Nun muss jedoch der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen. Die mündliche Verhandlung ist für den 18. März angesetzt. Zwischenzeitlich verjähren die Ansprüche für 2022 gekündigte Verträge.
  3. Versicherte bei der Debeka können sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband anschließen, um ihre Ansprüche zu sichern. 
Stand: 30.01.2026

Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei der Kündigung von privaten Rentenversicherungen erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Wir haben den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. aus diesem Grund verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Debeka die Verwendung dieser Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen untersagt. 

Die Kammer ist damit im Wesentlichen unserer Klage gefolgt (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2024, Az. 2 UKl 1/23). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Die mündliche Verhandlung ist für den 18. März angesetzt. Zwischenzeitlich verjähren jedoch die Ansprüche vieler Debeka-Kundinnen und -Kunden. Sie sollten handeln!

Die rechtswidrige Klausel ermöglicht dem Versicherer, bei einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer neben den gängigen Stornokosten eine weitere Stornogebühr von bis zu 15 Prozent abzuziehen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes.

Wie informiert die Debeka über Stornoabzüge?

Nach § 169 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sind bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei einer Kündigung drohenden Abzuges zu informieren.

Die Debeka verweist dagegen auf variierende und damit unbekannte Zinssätze, die ihre Kundinnen und Kunden weder kennen noch nachvollziehen können. Sie müssen die Höhe der Abzüge zum Kündigungszeitpunkt nach einem komplizierten Verfahren selbst errechnen. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann zum Tragen kommen, ist völlig intransparent. Zudem halten wir die Höhe der Abzüge für unangemessen.

Unserer Auffassung nach werden Versicherte auf diese Weise unangemessen benachteiligt. Das Vorgehen der Debeka ist völlig inakzeptabel – auch angesichts der Höhe der Abzüge von oft mehreren tausend Euro. 

Was versteht man unter einem Stornoabzug?

Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll mit der Kündigung erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers decken sowie Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, welche durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut der gesetzlichen Regelung muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein, sodass Versicherte schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Hierbei reicht es nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.

Sammelklage des vzbv anschließen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Debeka wegen der unzulässigen Stornoabzüge. Betroffene können sich dieser Klage anschließen. Der vzbv geht davon aus, dass zehntausende Versicherte betroffen sind und es im Einzelfall um vierstellige Beträge gehen kann. 

Eine Sammelklage hemmt die Verjährung der Ansprüche von Betroffenen. Wer sich anschließt, kann sich so die Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge sichern. Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie sich aufgrund Ihres Vertrages der Sammelklage anschließen können, nutzen Sie den Online-Klage-Check des vzbv. 

Wer kann profitieren?

Von der Sammelklage können alle Versicherten profitieren, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben und einen Stornoabzug hinnehmen mussten.

Danke für Ihren Hinweis!

Derzeit prüfen wir, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsunternehmen von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Wir suchen Fälle, in denen Versicherte bei der Kündigung ihres Rentenversicherungsvertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Sind Sie betroffen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall.

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