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Debeka wegen intransparenter Stornoabzüge vor Gericht

Wenn Versicherte ihre private Rentenversicherung kündigen, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. Wir haben die Debeka wegen einer diesbezüglich intransparenten Klausel verklagt. Anfang Dezember wird ein erstes Urteil verkündet.

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg benachteiligt eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Rentenversicherungsverträgen der Debeka die Versicherten des Unternehmens.
  2. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer wegen der Stornoklausel verklagt. Am 5. Dezember 2024 wird das Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil in dem Verfahren verkünden. Nach der mündlichen Verhandlung am 7. November wird das Gericht aller Voraussicht nach im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht Betroffene weiterer Versicherungsunternehmen, die bei der Kündigung ihrer Verträge extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollten.
Stand: 27.11.2024

Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei der Kündigung von privaten Rentenversicherungen erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Wir haben den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. aus diesem Grund verklagt, nachdem eine zuvor von uns eingeforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wurde.

Die mündliche Verhandlung fand am 7. November 2024 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz statt. Nach dem Verhandlungstermin gehen wir davon aus, dass im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden wird. Sein Urteil wird das Gericht voraussichtlich am 5. Dezember verkünden (Az. 2 UKl 1/23).

Wie informiert die Debeka über Stornoabzüge?

Nach § 169 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sind bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei einer Kündigung drohenden Abzuges zu informieren.

Die Debeka verweist dagegen auf variierende und damit unbekannte Zinssätze, die ihre Kundinnen und Kunden weder kennen noch nachvollziehen können. Sie müssen die Höhe der Abzüge zum Kündigungszeitpunkt nach einem komplizierten Verfahren selbst errechnen. Modellrechnungen im Versicherungsschein reichen aus unserer Sicht nicht aus. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann zum Tragen kommen, ist völlig intransparent. Zudem halten wir die Höhe der Abzüge für unangemessen.

Danke für Ihren Hinweis!

Derzeit prüfen wir, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsunternehmen von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Wir suchen Fälle, in denen Versicherte bei der Kündigung ihres Rentenversicherungsvertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Sind Sie betroffen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall.

Was versteht man unter einem Stornoabzug?

Der Stornoabzug ist eine Gebühr, die Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Er soll mit der Kündigung erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers decken sowie Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, welche durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut der gesetzlichen Regelung muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein, sodass Versicherte schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Hierbei reicht es nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.

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