🛏️ Kostenloser Online-Vortrag am 7. Januar 2026: „Krankengeld – Ihre Rechte, Ihre Pflichten“ ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig

Die Debeka darf in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel zum Stornoabzug nicht mehr verwenden. Mit einer Sammelklage setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dafür ein, dass Versicherte ihr Geld zurückerhalten. Betroffene können sich dieser voraussichtlich Anfang 2026 anschließen. 

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg benachteiligt eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Rentenversicherungsverträgen der Debeka die Versicherten des Unternehmens unangemessen.
  2. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer wegen der Storno-Klausel verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden. Nun muss jedoch der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen. Zwischenzeitlich verjähren die Ansprüche für 2022 gekündigte Verträge.
  3. Versicherte bei der Debeka können sich voraussichtlich Anfang 2026 einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband anschließen, um ihre Ansprüche zu sichern. 
Stand: 15.12.2025

Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei der Kündigung von privaten Rentenversicherungen erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Wir haben den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. aus diesem Grund verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Debeka die Verwendung dieser Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen untersagt. 

Die Kammer ist damit im Wesentlichen unserer Klage gefolgt (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2024, Az. 2 UKl 1/23). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Zwischenzeitlich verjähren jedoch die Ansprüche vieler Debeka-Kundinnen und -Kunden. Sie sollten handeln!

Die rechtswidrige Klausel ermöglicht dem Versicherer, bei einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer neben den gängigen Stornokosten eine weitere Stornogebühr von bis zu 15 Prozent abzuziehen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes.

Wie informiert die Debeka über Stornoabzüge?

Nach § 169 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sind bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei einer Kündigung drohenden Abzuges zu informieren.

Die Debeka verweist dagegen auf variierende und damit unbekannte Zinssätze, die ihre Kundinnen und Kunden weder kennen noch nachvollziehen können. Sie müssen die Höhe der Abzüge zum Kündigungszeitpunkt nach einem komplizierten Verfahren selbst errechnen. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann zum Tragen kommen, ist völlig intransparent. Zudem halten wir die Höhe der Abzüge für unangemessen.

Unserer Auffassung nach werden Versicherte auf diese Weise unangemessen benachteiligt. Das Vorgehen der Debeka ist völlig inakzeptabel – auch angesichts der Höhe der Abzüge von oft mehreren tausend Euro. 

Was versteht man unter einem Stornoabzug?

Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll mit der Kündigung erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers decken sowie Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, welche durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut der gesetzlichen Regelung muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein, sodass Versicherte schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Hierbei reicht es nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.

Sammelklage des vzbv anschließen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Debeka wegen der unzulässigen Stornoabzüge. Betroffene können sich voraussichtlich Anfang 2026 der Sammelklage anschließen. Der vzbv geht davon aus, dass zehntausende Versicherte betroffen sind und es im Einzelfall um vierstellige Beträge gehen kann. 

Eine Sammelklage hemmt die Verjährung der Ansprüche von Betroffenen. Wer sich anschließt, kann sich so die Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge sichern. Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind.

Wie können sich Betroffene der Sammelklage anschließen?

Noch ist eine Beteiligung an der Sammelklage nicht möglich. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnen. Das wird voraussichtlich Anfang 2026 geschehen.

Schon jetzt können Sie sich für den News-Alert der Verbraucherzentrale anmelden. Dann erhalten Sie E-Mails zum Verlauf des Verfahrens. Dadurch erfahren Sie zum Beispiel, wann und wie Sie sich ins Klageregister eintragen können.

Wer kann profitieren?

Von der Sammelklage können alle Versicherten profitieren, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben und einen Stornoabzug hinnehmen mussten.

Sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?

Ja, falls man Sie mit unklaren oder hohen Abzügen bei der vorzeitigen Beendigung ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung konfrontiert hat, sollten Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen zu lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka. 

Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren davon betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen. 

Unsere Juristinnen und Juristen checken Ihren Versicherungsvertrag und geben Ihnen eine Einschätzung. ⇒ Mehr über das Angebot zur Vertragsprüfung

Was tun, wenn die Verjährung droht?

Rückzahlungsansprüche auf Stornoabzüge verjähren nach drei Jahren. Debeka-Verträge, die im Jahre 2022 gekündigt wurden, verjähren somit zum 31. Dezember 2025. Wenn in Ihrem Fall Verjährung droht, sollten Sie sich der oben erwähnten Sammelklage des vzbv anschließen. Eine Sammelklage hemmt automatisch die Verjährungsfrist. 

Alternativ können Sie auch individuell ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen: 

  1. Schreiben Sie die Debeka mit unserem Musterbrief an.
  2. Wenn die Debeka Ihren Anspruch ablehnt, aber auf die Einrede der Verjährung verzichtet, empfehlen wir Ihnen, den Ausgang der Revision beim Bundesgerichtshof abzuwarten.
  3. Wenn die Debeka nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet, sollten Sie weitere Schritte unternehmen. Die Verjährung wird beispielsweise gehemmt durch eine Klage vor Gericht, durch eine Beschwerde bei der Ombudsfrau für Versicherungen oder durch ein Güteverfahren bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA).

Es geht um viel Geld. 2022 wurden laut Geschäftsbericht der Debeka Lebensversicherung 87.175 Verträge durch eine Kündigung vorzeitig beendet. Nach unserer ersten vorläufigen Einschätzung sind von einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug Verträge betroffen, welche ab 2008 abgeschlossen wurden.

Wenn wir annehmen, dass 30 Prozent der im Jahr 2022 gekündigten Verträge nach 2007 abgeschlossen und bei diesen Verträgen im Schnitt Stornoabzüge in Höhe von 1.500 Euro je Vertrag erhoben wurden, dann geht es um mehr als 39 Millionen (!) Euro. Viel Geld also, das aufgrund der drohenden Verjährung zum Ende dieses Jahres aus unserer Sicht zu Unrecht bei der Debeka verbleiben würde.

Musterbrief Rückerstattung Stornoabzug

Mit unserer Musterbrief-Vorlage (RTF-Dokument) können Sie ein passendes Schreiben aufsetzen, mit dem Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung des kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs gegenüber der Debeka geltend machen können.

Danke für Ihren Hinweis!

Derzeit prüfen wir, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsunternehmen von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Wir suchen Fälle, in denen Versicherte bei der Kündigung ihres Rentenversicherungsvertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Sind Sie betroffen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall.

Bücher und Broschüren