Lebensversicherungen auf der Resterampe
Über Jahrzehnte galten Lebens- und Rentenversicherungen als die Altersvorsorgeprodukte schlechthin. Doch nun stoßen immer mehr Versicherer ihre Versicherungsbestände ab. Zuletzt teilte die deutsche Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Zurich mit, einen Teil ihres Geschäfts zu verkaufen. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Versicherungsunternehmen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern nur noch fondsgebundene Versicherungsprodukte an. Klassische Produkte lohnen sich für die Versicherungen nicht mehr.
- Bestehende Verträge laufen nach und nach aus und werden oft von sogenannten Abwicklern verwaltet, die versprechen kostengünstiger zu arbeiten.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die künftigen Standmitteilungen genau prüfen.
- Auch sollten Betroffene prüfen, ob der Ausstieg aus einem Vertrag sinnvoll ist und mit Bedacht entscheiden. Die Verbraucherzentrale unterstützt dabei.
Viele Lebensversicherer bieten keine klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mehr an. Bestehende – aus heutiger Sicht zum Teil hochverzinste – Verträge werden lediglich noch von den Unternehmen verwaltet und das Geschäft nach und nach abgewickelt. Victoria, Skandia und die Generali machten es vor. Die deutsche Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Zurich hat nun ebenfalls angekündigt, einen Teil ihres Bestands zu verkaufen.
Verkäufe, Fusionen und Übernahmen sind an der Tagesordnung. So lassen sich schnell Personal- und Verwaltungskosten sparen. Im Gegenzug leidet der Service und Arbeitsplätze gehen verloren. Die neuen Eigentümer der Versicherungssparten sind oft Finanzinvestoren, die auf eine schlanke Organisation und eine leistungsstarke IT im Hintergrund setzen – und Kostenvorteile durch den Wegfall des Neugeschäfts. Einige Beispiele:
- Die Axa Leben hat Pläne angekündigt, wonach sie einen Teil ihrer Bestände an die Athora Lebensversicherung AG verkaufen will. Es soll um knapp eine Million Verträge mit Deckungsrückstellungen in zweistelliger Milliardenhöhe gehen.
- Die deutsche Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Zurich hat angekündigt, einen Teil ihres Lebenversicherungsgeschäfts abzustoßen. Das traditionelle Lebensversicherungs-Geschäft der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG soll an den Abwicklungsspezialisten Viridium, der zu einem überwiegenden Anteil einem britischen Investor gehört, übertragen werden. Eine entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden.
- Viridium hatte zuvor schon den Versicherungsbestand der Generali Lebensversicherung, der Skandia Versicherung, Heidelberger Leben und Teile des Versicherungsbestandes von Protektor übernommen, eigentlich einer Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer, die vor Jahren schon Verträge der in Schieflage geratenenen Mannheimer-Versicherung aufgekauft hatte.
- Die Frankfurter Leben, die zu einem chinesischen Konzern gehört, hat vor einiger Zeit Teile der Basler Leben und das Arag Leben übernommen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich nun, wie es um die Rendite ihrer Verträge steht und wie sicher ihr Geld überhaupt noch ist. Sollten die Abwickler tatsächlich durch weniger Personal und mehr IT Kostenvorteile erzielen, so müssten sie ihre Versicherten eigentlich an den daraus resultierenden Überschüssen beteiligen. Doch Investoren wollen vor allem eines: Geld verdienen. Und so befürchten wir, dass sie das Geld lieber in die eigene Tasche stecken und die Versicherten am Ende in die Röhre gucken. Es kann natürlich auch ganz anders kommen.
Betroffene sollten daher ihre Standmitteilungen genau prüfen. Die garantierte Versicherungssumme bzw. Rente und bereits zugeteilte Überschüsse dürfen nicht reduziert werden. Auch die Servicequalität sollte sich nicht verschlechtern.
Wir meinen: Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen keine Nachteile erleiden, wenn Lebensversicherer ihr Neugeschäft einstellen. Unser Bundesverband hat Forderungen zum fairen Umgang mit Kunden im Fall eines sogenannten Run-Offs zusammengefasst.
- Wird das Neugeschäft eingestellt, sind die Kundinnen und Kunden umfassend und zeitnah über die Folgen der Einstellung zu informieren.
- Wird der Bestand nach der Einstellung des Neugeschäfts übertragen, ist den Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren.
- Im Falle des Eigentümerwechsels eines im Run-off befindlichen Lebensversicherers müssen die an die Konzernmutter abgeflossenen Gewinne zeitlich unbegrenzt für die Nachhaftung zur Verfügung stehen.
- Für eine Übergangsperiode von fünf bis zehn Jahren wird in den übergegangenen Run-Off-Beständen eine Interessenvertretung etabliert.
- Auch bei den Kostenüberschüssen müssen mindestens 90 Prozent an die Versicherungsnehmer fließen.
Mehr darüber lesen Sie im Forderungspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Übertragung von Lebensversicherungen auf Abwicklungsplattformen.
Unser Angebot
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in Ihrem Vertrag bleiben sollten, melden Sie sich bei uns. Wir können Sie in Ihrem individuellen Fall anhand Ihrer Vertragsunterlagen bei einer Entscheidung unterstützen. Sollten Sie bereits beschlossen haben, den Vertrag zu beenden, lassen Sie sich beraten. Oft ist ein Widerspruch möglich und der kostet Sie weitaus weniger Geld als eine reguläre Kündigung.