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Wie informativ sind Standmitteilungen vom Versicherer?

Es gibt eindeutige gesetzliche Vorgaben zur Transparenz und zum Informationsgehalt von Standmitteilungen. Das ist gut für Versicherte, doch noch immer halten sich nicht alle Lebenversicherer daran – vor allem bei der Übersichtlichkeit der Informationen.

Frau liest Brief ihrer Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Lebensversicherer übermitteln ihren Kunden einmal im Jahr eine sogenannte Standmitteilung.
  2. Versicherte müssen mit den Schreiben Informationen erhalten zur Ablauf- sowie Todesfallleistung ihrer Police und zu deren garantierten Überschüssen.
  3. Seit 2018 sind die Versicherungsunternehmen zu mehr Transparenz in ihren Standmitteilungen verpflichtet.
  4. Einigen Standmitteilungen mangelt es jedoch weiterhin an der Übersichtlichkeit.
Stand: 01.02.2022

Seit Mitte 2018 sind Lebensversicherer zu mehr Transparenz in den jährlichen Standmitteilungen, die sie an ihre Kunden verschicken, verpflichtet. Bestimmte Angaben müssen in den Infobriefen seither zwingend enthalten sein. Mittlerweile liefern viele Versicherer die vorgeschriebenen Informationen, doch wir meinen: Es geht noch besser.

Bei einigen Standmitteilungen mangelt es unseres Erachtens nach wie vor an der Übersichtlichkeit. Zudem fehlen teilweise für Versicherte wichtige Informationen. So machen manche Unternehmen beispielsweise weiterhin keine Angaben zur beitragsfreien Versicherungssumme. Beitragsfrei bedeutet, dass eine Police trotz ausbleibender Prämienzahlungen weiterläuft. Durch den Verzicht auf weitere Beträge reduziert sich die vereinbarte Versicherungssumme.

Diese Pflichtangaben gehören in eine Standmitteilung

Anbieter müssen ihren Versicherten laut Versicherungsvertragsgesetz mitteilen, wie hoch die zum aktuellen Zeitpunkt garantierten Überschüsse sind und die Höhe des noch nicht feststehenden Anteils. Dieser ist von den Entwicklungen des Kapitalmarktes abhängig.

Verpflichtend ist auch eine genaue Angabe zur Todesfallleistung. Dabei ist ein exakter Betrag auszuweisen, den die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten ausgezahlt bekommen.

Mitzuteilen ist ebenfalls der Rückkaufswert der Lebens- oder Rentenversicherung. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Kunde bei der Kündigung seines Vertrages vom Versicherer zurückerhält.

Ebenso müssen Versicherte in den Schreiben erfahren, wie hoch ihre Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit ausfällt, wenn der Vertrag jetzt beitragsfrei gestellt wird. Hier sehen wir allerdings noch Defizite.

Unser Rat

Kapitallebensversicherungen sind komplizierte Konstrukte. Daher sollten Sie schnelle und spontane Entscheidungen meiden. Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Lebensversicherung weiterzuführen, zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Zu unterschiedlich sind sowohl die Verträge als auch die individuellen Lebenssituationen.

Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung eine gute Investition ist – zum Beispiel unsere Vertragsprüfung.

Ihre Mithilfe

Wir möchten uns einen aktuellen Überblick über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften machen. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte schicken Sie uns Ihre aktuelle Standmitteilung an versicherungen@vzhh.de. Vielen Dank!

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