Ostseehochwasser: Sammelklage unterstützen
Vielen Betroffenen des Ostseehochwassers im Herbst 2023 verweigern Versicherer bis heute eine Entschädigung. Wir streben eine juristische Klärung für alle Geschädigten an. Darum bereiten wir gemeinsam mit dem Bund der Versicherten und drei weiteren Verbraucherzentralen im Norden eine Musterfeststellungsklage vor, der sich Betroffene anschließen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Trotz Elementarschadenversicherung erhalten viele Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 keine Entschädigung.
- Begründung der Versicherer: Sturmfluten sind aus dem Katalog versicherter Risiken ausgeschlossen.
- Mit einer Musterfeststellungsklage wollen Verbraucherschutzorganisationen Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen.
Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Überflutungen oder andere Naturgefahren wie Erdrutsche oder Schneedruck entstehen. Aus Sicht einiger Versicherer zählt das Ostseehochwasser im Herbst 2023 jedoch nicht dazu. Sie verweigern Betroffenen bis heute hartnäckig eingeforderte Entschädigungszahlungen. Die Versicherer berufen sich dabei auf den Ausschluss von Sturmfluten in ihren Versicherungsbedingungen. Aus unserer Sicht eine fragwürdige Begründung.
Musterfeststellungsklage
Aus diesem Grund streben wir gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) sowie den Verbraucherzentralen aus Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Musterfeststellungsklage an. Mit dieser wollen wir die Rechtslage juristisch klären lassen und für die Betroffenen eine Entschädigung erwirken. Zentral ist für uns dabei die Frage, ob Versicherer den Begriff der Sturmflut in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn dabei für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht. Unserer Klage können sich Geschädigte jetzt anschließen. Ihr Vorteil: Wir führen das Verfahren und tragen auch dessen Kosten.
Wir prüfen Ihren Fall
Schicken Sie Ihre Unterlagen an den BdV. Dieser prüft kostenlos und unverbindlich, ob Sie sich unser Musterfeststellungsklage anschließen können.
E-Mail: ostseehochwasser@bundderversicherten.de
Telefon: 040 / 357 37 30-0
Zusätzlich können Sie sich auch an die Verbraucherzentralen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder auch an uns wenden.
Jetzt mitmachen!
Für Musterfeststellungsklagen gelten strenge rechtliche Voraussetzungen: Um eine Klage einreichen zu können, bedarf es mindestens 50 vergleichbarer Fälle. Außerdem benötigen wir finanzielle Unterstützung. Unser Spendenziel beträgt 60.000 Euro. Sobald wir diese Summe erreicht haben, können wir die Klage einreichen. Falls wir das Spendenziel nicht erreichen, zahlen wir die Spenden selbstverständlich zurück.
Spendenkonto
Bund der Versicherten e. V.
IBAN: DE92 2001 0020 0965 2862 05
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: Ostseehochwasser