Darf eine Kanzlei im Auftrag einer Telefongesellschaft Inkassobriefe versenden, in denen irreführende Verweise auf Urteile und Gesetze stehen? Nein, das darf sie natürlich nicht! Wir haben erfolgreich geklagt – und ein Vater muss keine 442,14 Euro für die In-App-Käufe seines Sohnes zahlen.
Durch die Nutzung von Social-Media-Diensten, Fitnessarmbändern, Smartphones oder das Sammeln von Punkten mit Kundenkarten generieren Unternehmen riesige Datenmengen. Die Datenschutz-Grundverordnung erweitert die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Doch was genau regelt die DSGVO eigentlich?
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