Blaues Meer, hohe Berge, faszinierende Städte – schnell entschlossen wird der Urlaub gern mit ein paar Klicks übers Internet gebucht. Bei uns lesen Sie, worauf Sie bei Online-Buchungen achten sollten.
Die Käse-Packung von Leerdammer ist jetzt voller statt leerer. Trotzdem ist die bekannte Käsemarke von Bel Deutschland unsere Mogelpackung des Monats August. Warum ist das so?
Bausparvertrag und Immobilienkredit miteinander kombinieren? Nur sehr selten sind Kombidarlehen sinnvoll. Viele Menschen mit den sogenannten Bausparsofortfinanzierungen haben Probleme, ihren Kredit ganz oder teilweise umzuschulden. Zudem verlangen Anbieter bei dieser Form der Immobilienfinanzierung sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.
Die hohe Reichweite gerade unter jungen Menschen machen Social-Media-Kanäle wie Instagram oder TikTok auch für Unternehmen attraktiv. Doch leider nutzen nicht nur vertrauenswürdige Anbieter diese Möglichkeiten. Werbung für Finanzangebote kann Menschen in zweifelhafte Produkte oder Dienstleistungen locken, mit denen sie viel Geld verlieren können.
Nachhaltige Banken versprechen, Ihr Geld nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten nachhaltig anzulegen. Hier bekommen Sie einen Überblick über unterschiedliche Institute und Alternativen.
Pillen oder Pulver gegen Gelenkbeschwerden? Viele hoffen auf weniger Schmerzen. Doch die versprochenen Wirkungen sind teilweise mehr als fraglich. Mit einigen Präparaten geht man sogar ein gesundheitliches Risiko ein.
Trocknertücher sollen für ein besonderes Dufterlebnis sorgen, das Bügeln erleichtern und unangenehme Gerüchte neutralisieren. Doch sie belasten die Umwelt und können gesundheitsschädigend wirken. Am Ende muss sogar die Verpackung als Problemstoff entsorgt werden. Deshalb sind Trocknertücher keine gute Idee!
Ob Smartwatch, Bluetooth-Lautsprecher oder Einkaufsgutschein – mit Gewinnversprechen soll man zum Abschluss eines Zeitungs- oder Zeitschriftenabos gebracht werden. Doch am Ende fehlt vom Gewinn jede Spur. Nur die Kosten fürs Abo werden zuverlässig abgebucht. Das können Sie dann tun.
Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.