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Finger weg von Kunststoffgeschirr mit Naturmaterialien

Weil Einweggeschirr die Umwelt belastet, greifen viele zu Mehrwegbehältern aus einem Mix aus Kunststoff mit Bambus-, Reis-, Weizenfasern oder Maisstärke als Füllstoff. Aber die Produkte sind potenziell gesundheitsschädlich und ihr Verkauf unzulässig.
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Reise kostenfrei stornieren – wann geht das?

Ob Waldbrand, Terroranschlag, Putschversuch oder Epidemie – viele Reisende fragen sich, ob sie ihren Urlaub unter bestimmten Umständen wirklich antreten müssen oder ihn doch noch stornieren können. Wir erklären, wann eine Reise kostenfrei abgesagt werden kann und wann nicht. 
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Prospekte: Anleitung zu ungesundem Essen

Supermärkte und Discounter prägen unsere Einkaufs- und Essgewohnheiten. Doch wer durch die Verkaufsprospekte des Handels blättert, findet vor allem Süßes, Snacks und Alkohol. Empfehlenswerte Lebensmittel wie Obst und Gemüse werden viel seltener beworben. Wir haben in den letzten Wochen jede Menge Werbeblätter angeschaut.
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Der Preistrick mit dem Füllmengen-Karussell

20, 18, 16, 15 – über Jahre schrumpft die Anzahl der Waschladungen bei einigen Flüssigwaschmitteln des Henkel-Konzerns. Doch nun stehen Persil, Spee und Weißer Riese wieder mit 20 Waschladungen im Regal – allerdings kosten sie mehr als vorher. Mehr über den neuen Preistrick der Hersteller, andere Übeltäter und Mogelpackungen im Allgemeinen.
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Welche Lampe brauche ich?

Wenn Sie Ihre Wohnung mit neuen, energieeffizienten Lampen ausrüsten wollen, hilft Ihnen die alte Wattangabe nicht mehr viel: Kelvin-, Lumen- und Ra-Werte sind relevant für die Helligkeit, Farbtemperatur und Natürlichkeit. Unsere Tipps helfen Ihnen beim Einkauf.
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Candy World: Echt nicht süß!

Die Firma Candy World verkauft in Hamburg importierte Süßigkeiten und Snacks aus aller Welt. Doch die Kennzeichnung vieler Produkte ist mangelhaft. Die betroffenen Lebensmittel dürfen in Deutschland so nicht verkauft werden. Wir fordern, dass die Filiale des Händlers geschlossen wird, bis die Mängel behoben sind.
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Schulden: Darf meine Krankenkasse Leistungen verweigern?

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.