Frische Lebensmittel sind beliebt. Doch was bedeutet „frisch“ eigentlich? Was ist reines Marketing der Hersteller und wo steckt echte Frische hinter der Auslobung? Was sagt das Lebensmittelrecht? Wir klären auf.
Welche Auswahl haben Kinder auf Speisekarten? Die Verbraucherzentralen haben bundesweit 100 Restaurants geprüft – mit ernüchterndem Ergebnis. Viel zu oft stehen frittierte Standardgerichte und unausgewogene Mahlzeiten auf dem Plan.
Wer hätte das gedacht? Die Flasche bleibt mit 500 Millilitern gleich groß, der Verkaufspreis sinkt sogar von 2,79 auf 1,49 Euro und trotzdem ist es eine Mogelpackung. Wie ist das möglich? Es geht um die Getränkesirup-Sorten von Penny und Rewe.
Wer Möbel oder Küchen kauft, soll fast immer eine Anzahlung leisten. Doch eine Pflicht, das Geld vorzustrecken, gibt es nicht. Bedenken Sie: Ist der Händler pleite, ist Ihr Geld weg. Verzögert sich die Lieferung, sollten Sie Druck machen.
Für teure Zusatzleistungen müssen Zahnarztpaxen ihren Patientinnen und Patienten eigentlich vorab einen Kostenvoranschlag aushändigen. Die Realität sieht leider anders aus. Zwei Betroffene haben uns ihre Geschichten erzählt. Sie könnten die Zahlung der geforderten Beträge verweigern.
Stress abbauen im Fitnessstudio – das macht Spaß und ist gesund. Doch nicht immer läuft alles stressfrei. Vor allem bei der Kündigung haben viele Sportbegeisterte Probleme – mit fiesen Klauseln im Kleingedruckten. Worauf Sie achten sollten.
Wer in eine Augenpraxis geht, bekommt regelmäßig eine Glaukom-Vorsorge angeboten, die er selbst zahlen soll. Ist das sinnvoll? Und: Dürfen Arzt oder Ärztin Selbstzahlerleistungen aufdrängen?
Dynamische Stromtarife, sinkende Einspeisevergütung, steigende Preise für Treibhausgase, … Das neue Jahr bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die eigenen vier Wände einige Veränderungen mit sich. Das sollten Sie jetzt wissen.
Mobile Games für Smartphone oder Tablet stehen bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Aber Achtung, sogenannte In-App-Käufe in Handyspielen können schnell zu unerwarteten Kosten führen. Eltern müssen jedoch nicht zwangsläufig für In-App-Käufe ihrer Kinder zahlen.
Tauchen Posten auf Ihrer Telefonrechnung auf, die Sie nicht nachvollziehen können oder die Sie nicht verursacht haben, so sollten Sie Einspruch einlegen – am besten per Einwurfeinschreiben. Unser Online-Service für Musterbriefe hilft Ihnen, ein individualisiertes Schreiben an Ihren Telefonanbieter zu erstellen.