Seit 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Sie sind noch unentschlossen, wissen aber, dass die Nutzung der ePA-App für Sie nicht in Frage kommt? Wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Gesundheitsdaten trotzdem zu verwalten.