Sie sind online auf der Suche nach günstigen Angeboten? Achtung, Preise beim Online-Shopping sind längst nicht mehr für jede und jeden gleich – sie können sich in kürzester Zeit oft und stark ändern.
Kurz vorm Elfmeterschießen bricht das Streaming ab, das Herunterladen von Programmen wird zur Geduldsprobe und die Steuererklärung lässt sich wegen Zeitüberschreitung nicht übermitteln – Probleme mit Up- oder Downloads sind noch immer ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie haben, wenn der Breitbandanschluss nicht hält, was versprochen wurde.
Mobile Games für Smartphone oder Tablet stehen bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Aber Achtung, sogenannte In-App-Käufe in Handyspielen können schnell zu unerwarteten Kosten führen. Eltern müssen jedoch nicht zwangsläufig für In-App-Käufe ihrer Kinder zahlen.
Unser Online-Renditerechner zeigt, welche Auswirkungen die Verteilung zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag Ihrer Geldanlage oder Ihres Sparplans haben kann.
Tauchen Posten auf Ihrer Telefonrechnung auf, die Sie nicht nachvollziehen können oder die Sie nicht verursacht haben, so sollten Sie Einspruch einlegen – am besten per Einwurfeinschreiben. Unser Online-Service für Musterbriefe hilft Ihnen, ein individualisiertes Schreiben an Ihren Telefonanbieter zu erstellen.
Für teure Zusatzleistungen müssen Zahnarztpaxen ihren Patientinnen und Patienten eigentlich vorab einen Kostenvoranschlag aushändigen. Die Realität sieht leider anders aus. Zwei Betroffene haben uns ihre Geschichten erzählt. Sie könnten die Zahlung der geforderten Beträge verweigern.
Hat bei Ihnen auch neulich jemand an der Haustür geklingelt und wollte Ihren „Gaspreis deckeln“? Mit dieser neuen Masche sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in Hamburg anscheinend in neue Gasverträge gelockt werden. So gehen die Vertreter vor.
Wer in eine Augenpraxis geht, bekommt regelmäßig eine Glaukom-Vorsorge angeboten, die er selbst zahlen soll. Ist das sinnvoll? Und: Dürfen Arzt oder Ärztin Selbstzahlerleistungen aufdrängen?
Krankenkassen verlangten von Selbstständigen gnadenlos Höchstbeiträge, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren ihren Einkommensteuerbescheid einreichten. Damit ist nun dank einer Gesetzesänderung Schluss! Betroffene müssen zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Holen Sie Ihr Geld zurück!
Wer Möbel oder Küchen kauft, soll fast immer eine Anzahlung leisten. Doch eine Pflicht, das Geld vorzustrecken, gibt es nicht. Bedenken Sie: Ist der Händler pleite, ist Ihr Geld weg. Verzögert sich die Lieferung, sollten Sie Druck machen.