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Haspa-Sparverträge: Weiter, immer weiter

Wer bei der Haspa einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich für 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Nun haben wir eine Klage eingereicht.
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Mit Handy oder Smartwatch zahlen – das sollten Sie wissen

Kein Suchen nach Bargeld oder Karte, kein Nachzählen von Wechselgeld – einfach Handy oder Smartwatch an einen Sensor halten und mit dem Einkauf nach Hause gehen. Das „Mobile Payment“ oder auch „Mobiles Bezahlen“ ist bequemer als jede andere Bezahlmethode. Doch es gibt auch Nachteile. Das sollten Sie darüber wissen.
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Ist Fruchtzucker besser als normaler Zucker?

Fruchtzucker klingt nach Frucht, Gesundheit und Natürlichkeit. Doch die Realität sieht anders aus. Fruktose ist nicht gesünder als herkömmlicher Zucker. Viele Fertigprodukte enthalten viel Fruchtzucker. Das kann negative Folgen für Ihre Gesundheit haben.
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Negativzinsen unzulässig – Geld zurückfordern

Von Verwahrentgelten auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Entgelte auf Sparguthaben sind unzulässig. Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück! Mit Musterbrief.