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Haspa-Sparverträge: Weiter, immer weiter

Wer bei der Haspa einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich für 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Nun haben wir eine Klage eingereicht.
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Dieser Finanzwerbung sollten Frauen nicht trauen

Lange Zeit galten Finanzthemen als reine Männerdomäne. Werbung und Vertrieb richteten sich in erster Linie an die Herren der Schöpfung. Doch diese Zeiten sind vorbei. Vor allem auf Social-Media-Kanälen haben die Anbieter verstärkt Frauen im Visier. Dabei fungieren kostenlose Ersttermine als Türöffner und Köder, um Frau das Geld aus der Tasche zu ziehen.