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Strom und Gas: Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen

Ob Strom oder Gas: Ein Wechsel des Energieversorgers kann sich lohnen. Doch der komplexe Markt, eine Vielzahl von Angeboten, das Geschäftsgebaren einiger Unternehmen und die Tücken der Vergleichsportale schrecken manche Menschen ab. Darauf sollten Sie bei einem Wechsel Ihres Energielieferanten achten. 

Junge Frau sitzt an einem Laptop und schaut auf einen Brief

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Formalitäten eines Wechsels übernimmt in der Regel der neue Anbieter.
  2. Vergleichsportale finanzieren sich meist über Werbung und Provisionen, was dazu führt, dass einige Angebote prominenter gelistet werden, andere hingegen gar nicht auftauchen.
  3. Die Verbraucherzentrale unterstützt bei der Auswahl eines neuen Anbieters.
  4. Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen lässt sich berechnen, wie der Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme bemessen sein sollte.
Stand: 15.03.2024

Da es viele Energieversorger am Markt gibt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel die Wahl. Und die Preisunterschiede zwischen den zahlreichen Strom- und Gastarifen sind mitunter groß. Ein Wechsel des Versorgers kann sich also lohnen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich einen neuen Anbieter für Strom oder Gas suchen möchten.

Wechsel des Energieanbieters

Wechseln ist ganz einfach: Sie suchen sich einen neuen Anbieter, kontaktieren diesen per Telefon, Internet oder Brief. Er wird sich sodann um sämtliche Formalitäten mit Ihrem alten Anbieter für Sie kümmern. Wichtig: Achten Sie auf die speziellen Kündigungsfristen Ihres Vertrags!

  1. Sind Sie Kunde oder Kundin in der Grundversorgung, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  2. Haben Sie einen anderen Vertrag, sind Sie an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden. Die Laufzeit verlängert sich in der Regel automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Für Neuverträge gilt: Haben Sie ab März 2022 einen Vertrag abgeschlossenen, so können Sie diesen nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten monatlich kündigen.
  3. Ändert Ihr Energieanbieter jedoch seine Preise oder die Vertragsbedingungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

Erst suchen, dann kündigen: Nicht erst kündigen und dann suchen, sondern umgekehrt. Suchen Sie sich erst einen neuen Anbieter und lassen Sie diesen dann den Vertrag beim alten Anbieter kündigen. Bei angekündigter Preiserhöhung oder drohender Vertragsverlängerung sollten Sie allerdings sicherheitshalber selbst kündigen. Die Kündigung sollte in Textform erfolgen (Brief oder E-Mail).  Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie  das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Energieversorger schicken.

Energiepreis-Rechner

Mit dem Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie Ihr Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme bemessen sein sollte. Mit ihm können Sie auch überprüfen, ob ein geforderter neuer Abschlag korrekt ist.

Einen neuen Anbieter finden

Ermitteln Sie aufgrund der letzten Jahresabrechnung Ihren jährlichen Verbrauch, der auch für die Berechnung der künftigen Abschlagszahlungen maßgeblich ist. Beziehen Sie für Ihre Kalkulation den Arbeitspreis (xx Cent/kWh) und den Grundpreis (xx Euro/Jahr) ein. Dann vergleichen Sie die Preise und Vertragsangebote verschiedener Energieversorger, dabei ist jedoch auf einige Fallstricke zu achten:

Was an Vergleichsportalen problematisch ist

  • Vergleichsportale finanzieren sich meist über Werbung und Provisionen, was dazu führt, dass einige Angebote prominenter gelistet werden, andere hingegen gar nicht auftauchen.
  • Die Erklärungen zu den einzelnen Tarifen sind oft unverständlich und teils verwirrend.
  • Die meist teurere Grundversorgung ist als Vergleichsmodell voreingestellt, sodass eine hohe Geldsumme als Sparpotenzial angezeigt wird.
  • Werbeangebote werden oft am Anfang der Übersichtstabelle platziert.
  • Bonuszahlungen und Rabatte verschleiern den richtigen Preisvergleich.

Nicht alle Vergleichsportale weisen darauf hin, dass ein geplanter Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus würde in diesem Fall nicht gewährt.

Wie Sie Vergleichsportale nutzen sollten

  • Beziehen Sie generell keinen Bonus beim Preisvergleich ein, sondern nur die Arbeits- und Grundpreise. Der Bonus-Button muss bei den Internet-Portalen immer manuell deaktiviert werden.
  • Meiden Sie Tarife mit Vorkasse.
  • Schauen Sie bei unbekannten Anbietern auf deren Internetseiten und speziell im Impressum nach, welches Unternehmen dahinter steckt.
  • Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie mit dem Anbieter klären, ob Bonus oder Rabatt in Ihrem Fall gewährt werden und sich dies möglichst schriftlich bestätigen lassen. Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte, wenn Sie einen Tarif mit Bonus und/oder Rabatt auswählen!
  • Preisgarantien sollten mindestens für die Erstlaufzeit des Vertrages gelten.
  • Die Laufzeit eines Vertrages sollte nicht länger als 12 Monate sein.
  • Nutzen Sie am besten mehrere Vergleichsportale und überprüfen Sie die Kosten mit den Angeboten auf der Website des jeweiligen Anbieters. Wenn Sie die Vertragsunterlagen erhalten überprüfen Sie, ob die Kondititionen mit dem Angebot im Internet übereinstimmen.

Unser Rat

Schauen Sie bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter nicht nur auf den Preis. Gerade die sehr günstigen Energiediscounter bereiten vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder Probleme. Das hat die Energiekrise eindrücklich gezeigt.

Und: Wir empfehlen Ökostrom statt konventionellen Strom. Dadurch tragen Sie persönlich dazu bei, dass der Anteil an Strom aus fossilen Energieträgern und Atomenergie im Strommix sinkt und der Anteil aus erneuerbaren Energien steigt. Das ist gut für den Klimaschutz und nützt Ihnen und Ihren Kindern und Enkeln.

Bücher und Broschüren