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Was ist im Supermarkt erlaubt – und was nicht?

Darf eine Packung angebrochen und später an der Kasse bezahlt werden? Muss ich für ein heruntergefallenes Glas aufkommen? Und was passiert, wenn der Preis an der Kasse plötzlich höher ist als am Regal? Beim Einkaufen gibt es viele Fragen – und nicht alle Antworten sind so, wie man sie vielleicht erwarten würde. In diesem Artikel räumen wir mit Irrtümern auf und zeigen, worauf Sie als Verbraucherin oder Verbraucher tatsächlich Anspruch haben.

Junge Frau, die Lebensmittel an der Kasse bezahlt, während sie mit ihrer Familie im Supermarkt einkauft.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Viele Supermärkte zeigen sich in bestimmten Situationen kulant, insbesondere wenn höflich auf eine Unstimmigkeit hingewiesen wird.
  2. Falls Unklarheiten oder Probleme beim Einkauf auftreten, ist es hilfreich, zunächst das Personal vor Ort anzusprechen, um eine Lösung zu finden.
  3. Bei weitergehenden Fragen oder Unsicherheiten kann die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Stand: 07.10.2025

Beim Shoppen dürfen Kundinnen und Kunden vieles, aber nicht alles. Der Einkauf von Lebensmitteln und Drogerieartikeln unterliegt klaren Regeln. Wir beantworten einige Fragen, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig stellen.

Für wie viele Tage müssen Angebote aus dem Prospekt vorrätig sein?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb regelt, dass Angebote aus Prospekten für einen „angemessenen Zeitraum“ erhältlich sein müssen. Viele haben den berühmten „3-Tage-Zeitraum“ im Kopf.

Ist ein Produkt bereits vor Ablauf dieser Zeit ausverkauft, muss das Geschäft im Streitfall nachweisen, dass der schnelle Abverkauf nicht vorhersehbar war. Händler können sich jedoch darauf berufen, dass sie keine Anhaltspunkte für eine außergewöhnlich hohe Nachfrage hatten oder unerwartete Lieferschwierigkeiten eingetreten sind, obwohl sie eine angemessene Menge bestellt haben. Bewirbt der Unternehmer sein Angebot mit „Solange der Vorrat reicht“, schafft er sich einen nahezu unangreifbaren Spielraum für Lockvogelwerbung.

Darf ich Produkte vor dem Kauf öffnen, zum Beispiel um daran zu riechen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verpackung und das Produkt dürfen dabei nicht beschädigt werden. Versiegelungen oder Schutzfolien aus Papier oder Plastik, die oft über den Verschlüssen angebracht sind, dürfen nicht entfernt oder eingerissen werden.

Sie dürfen also nur Flaschen öffnen, die sich ohne sichtbare Veränderung wieder verschließen lassen. Zudem darf kein Produkt entnommen werden – auch nicht ein einzelner Tropfen oder Sprühstoß. Falls es ein Tester-Produkt gibt, sollten die regulären Packungen ungeöffnet bleiben.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich eine Verpackung öffnen lässt, ohne sie zu beschädigen, fragen Sie am besten das Verkaufspersonal.

Darf ich Obst und Gemüse vor dem Bezahlen probieren?

Nein, Obst oder Gemüse darf vor dem Bezahlen nicht probiert werden. Da es meist nach Gewicht berechnet wird, würde ein vorzeitiges Probieren das Messergebnis an der Kasse verfälschen.

Bei verpackten Produkten wird es in manchen Geschäften toleriert, wenn die Packung bereits im Laden geöffnet wird – vorausgesetzt, sie wird später an der Kasse ordnungsgemäß bezahlt. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab beim Personal nachzufragen.

Ausnahmen gibt es, wenn Obst und Gemüse an Probierständen ausdrücklich angeboten wird oder kostenlose Probierstücke – etwa an Marktständen – bereitgehalten werden. In diesen Fällen ist das Kosten selbstverständlich erlaubt.

Darf ich Produkte in größeren Mengen kaufen?

Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Händler weisen Kundinnen und Kunden häufig darauf hin, dass die Abgabe von Waren in „haushaltsübliche Mengen“ erfolgt. Was damit gemeint ist, ist jedoch nicht eindeutig definiert und kann vom jeweiligen Händler individuell festgelegt werden. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. 

Müssen Produkte, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, zu einem reduzierten Preis angeboten werden?

Nein, eine Pflicht zur Preisreduzierung gibt es nicht. Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) weiterhin verkauft werden. Das MHD gibt an, bis wann der Hersteller die optimale Qualität garantiert. Nach Ablauf dieses Datums liegt die Verantwortung für die Qualität beim Händler, der diese durch stichprobenartige Kontrollen sicherstellen muss.

Häufig werden solche Produkte vergünstigt angeboten, um den Verkauf zu fördern, doch eine Preisreduzierung ist nicht vorgeschrieben. Produkte, die nicht mehr genießbar sind, dürfen weder reduziert noch zum regulären Preis verkauft werden.

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Energy Drinks kaufen?

Ja, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung für den Kauf von Energy Drinks. Kinder und Jugendliche dürfen diese Getränke also kaufen.

Allerdings wird immer wieder über ein Verkaufsverbot für Minderjährige diskutiert, da Energy Drinks größere Mengen Koffein enthalten und für junge Menschen gesundheitlich bedenklich sein können. Verbraucherschutzorganisationen fordern deshalb strengere Regelungen.

Einige Händler setzen freiwillig Altersgrenzen, beispielsweise ab 16 Jahren, um den Verkauf an jüngere Kundinnen und Kunden einzuschränken. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Es ist eine freiwillige Jugendschutzmaßnahme.

Mir fällt ein Glas (mit Gurken) runter – muss ich das bezahlen?

Missgeschicke wie das Fallenlassen eines Konservenglases können jedem passieren. Wichtig ist, das Personal des Ladens zu informieren, damit die zerbrochene Ware sicher beseitigt werden kann. Oft werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Reinigung helfen oder diese gänzlich übernehmen. 

Ob Sie für den Schaden zahlen müssen, hängt von der Situation ab:

  • Eigene Schuld: Falls Sie das Glas selbst verschuldet herunterfallen lassen, müssen Sie in der Regel für den Schaden aufkommen.
  • Verantwortung beim Händler: War die Ware instabil platziert, sodass bloßes Vorbeigehen Ursache für den Unfall war, liegt die Verantwortung beim Geschäft – dann müssen Sie nichts bezahlen.

Falls Sie für den Schaden aufkommen müssen, darf Ihnen nicht der Regalpreis berechnet werden. Es gilt dann der Einkaufspreis des Händlers, der meist niedriger ist. Es lohnt sich, das Personal freundlich darauf anzusprechen. Oft zeigen Supermärkte Kulanz, besonders bei kleinen Beträgen. Bei größeren Summen kann eine private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.

Welcher Preis gilt, wenn an der Kasse ein anderer Preis verlangt wird als am Regal steht?

Laut Preisangabenverordnung müssen Preise wahrheitsgemäß angegeben werden. Rechtlich bindend ist jedoch der Preis, der in der Kasse hinterlegt ist – nicht der am Regal.

Das Preisschild im Laden gilt als „Invitatio ad offerendum“, also als Einladung, ein Kaufangebot abzugeben. Indem man die Ware aufs Kassenband legt, signalisiert man die Bereitschaft, sie zum angegebenen Preis zu kaufen. Erst wenn der Kassenpreis genannt und die Ware bezahlt wird, kommt der Kaufvertrag zustande.

Weicht der Preis an der Kasse vom Regalpreis ab, kann man das Produkt problemlos zurücklassen – eine Kaufverpflichtung besteht nicht. Es kann sich lohnen, freundlich auf den Preisunterschied hinzuweisen, da manche Geschäfte in solchen Fällen kulant sind und den günstigeren Preis gewähren. Verpflichtet sind die Händler dazu jedoch nicht.

Darf meine Tasche kontrolliert werden?

Nein, ohne einen konkreten Verdacht, ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt grundsätzlich unzulässig. Es handelt sich um einen unerlaubten Eingriff ist das Persönlichkeitsrecht.

Eine Taschenkontrolle ist nur dann erlaubt, wenn die Person beim Diebstahl auf frischer Tat beobachtet wurde und demenstprechend ein Tatverdacht vorliegt. In dem Fall dürfen Ladenpersonal oder Ladendetektive die Personalien aufnehmen und die Person festhalten, bis die Polizei eintrifft. Erst die Polizei darf dann die Taschen kontrollieren.

Kann ich mit vielen kleinen Münzen oder großen Scheinen bezahlen?

Ja, grundsätzlich kann man sowohl mit kleinen Münzen als auch mit großen Scheinen zahlen. Nur wenn ein Händler große Scheine aus bestimmten Gründen nicht annehmen möchte, zum Beispiel wegen fehlenden Wechselgeldes oder der Angst vor Fälschungen, kann es Ausnahmen von der Regelung geben. Ist dies der Fall, muss der Händler allerdings mit einem Schild darauf hinweisen. Bei kleine Münzen wiederum ist gesetzlich klar geregelt, dass Händler nicht mehr als fünfzig Münzen annehmen müssen.

Kann ich meinen Einkauf direkt mit dem Einkaufswagen des Supermarkts nach Hause bringen?

Grundsätzlich gilt: Körbe oder Wagen sind Eigentum des jeweiligen Händlers und sollten das Marktgelände besser nicht verlassen. 

Eine ganz eindeutige Antwort auf die Frage, ob das Mitnehmen von Einkaufskörben oder -wagen strafbar ist, gibt es nicht. Es ist abhängig davon, zu welchem Zweck sie genutzt werden und ob sie umgehend zurückgebracht werden. Konsequenzen sind in jedem Fall möglich. Der Händler hat immer das Recht, ein Hausverbot zu verhängen – selbst wenn keine strafrechtlichen Folgen drohen.

Kann ich Lebensmittel zurückgeben?

Unter bestimmten Umständen können Sie Produkte zurückgeben oder umtauschen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem stationären Handel mit Ladengeschäften vor Ort und dem Online-Handel.

  • Im Supermarkt gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht für Lebensmittel. Viele Geschäfte sind jedoch kulant und nehmen bestimmte Produkte freiwillig zurück. Der Eindruck, dass es ein allgemeines Rückgaberecht gibt, entsteht oft durch diese freiwillige Praxis. Keine Kulanz gibt es in der Regel bei Tiefkühllebensmitteln, gekühlten wie auch frischen Lebensmitteln.
  • Beim Online-Kauf besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Allerdings gilt dies nicht für alle Lebensmittel. Haltbare, originalverpackte Produkte wie Konserven können in der Regel zurückgegeben werden, während frische oder gekühlte Waren in der Regel von der Rückgabe ausgeschlossen sind.

In jedem Fall können Lebensmittel reklamiert werden, wenn sie schon beim Kauf verdorben sind oder bei geschlossener Verpackung trotz korrekter Lagerung vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum verderben. Für eine Reklamation im Geschäft ist in der Regel der Kassenzettel erforderlich.

Muss ein Supermarkt Pfandflaschen zurücknehmen, auch wenn der Automat sie nicht annimmt?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern ist verpflichtet, alle Einwegpfandflaschen und -dosen zurückzunehmen, sofern sie das Pfandlogo tragen. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Getränk gekauft wurde – entscheidend ist, dass der Laden Verpackungen aus dem gleichen Material selbst verkauft. Bietet er zum Beispiel Einweg-Getränkedosen aus Aluminium an, muss er auch andere Einwegdosen aus Aluminium mit Pfand annehmen. Diese Regelung ist im Verpackungsgesetz festgelegt.

Falls der Pfandautomat eine Flasche oder Dose nicht erkennt, muss das Geschäft diese an der Kasse zurücknehmen. Das gilt auch für zerdrückte oder leicht beschädigte Behälter.

Mehrwegflaschen oder -gläser hingegen müssen nur von Geschäften zurückgenommen werden, die diese Marke oder Art von Flasche oder Glas selbst verkaufen.

Sollte es Probleme bei der Rückgabe geben, wenden Sie sich am besten an das Verkaufspersonal vor Ort.

Wie lange kann ich einen Pfandbon einlösen?

Rechtlich gesehen sind Pfandbons drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie gedruckt wurden, gültig. Allerdings sollten zumindest der Barcode, die Adresse und das Datum noch erkennbar sein.

Unser Angebot

Sie haben auch eine grundsätzliche Frage zu Ihren Rechten beim Einkauf im Supermarkt? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail! Wir nehmen diese nach Prüfung gegebenenfalls in unsere Liste auf, sodass alle von der Antwort profitieren.

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