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Klage gegen Mogelpackung Sanella gewonnen

Wenn in einem Becher mit Streichfett plötzlich 100 Gramm weniger drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. So sah es auch das Landgericht Hamburg und fällte ein wegweisendes Urteil in Sachen Mogelpackungen.

Statue der Justitia

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass Upfield Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Reduktion der Füllmenge seines Produkts Sanella von 500 auf 400 Gramm pro Becher ohne einen klaren Hinweis auf die Reduzierung in die Irre geführt hat.
  2. Das Urteil ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz bei versteckten Preiserhöhungen. 
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert darüber hinaus konkrete gesetzliche Regelungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Füllmengentricksereien zu schützen.
Stand: 20.02.2024

Das Landgericht Hamburg hat auf unsere Klage hin festgestellt, dass das Unternehmen Upfield Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Umstellung seines Streichfettes Sanella in die Irre geführt hat. Der Lebensmittelkonzern hatte vor rund 18 Monaten die Füllmenge des Produkts von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unverändert blieb. Wir sehen unsere Kritik durch das Urteil des Landgerichts bestätigt und fordern darüber hinaus den Gesetzgeber zum Handeln auf. 

Deutlicher Hinweis auf reduzierte Füllmenge fehlt

Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist. Demnach dürfen Hersteller nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen. Upfield hatte ab Sommer 2022 nur noch 400 Gramm Sanella in den ursprünglichen Becher gefüllt, der zuvor jahrelang 500 Gramm enthielt. 

Das Gericht begründete seine Entscheidung in dem Verfahren wie folgt: „(...) der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge ist jedenfalls für einen Zeitraum von 3 Monaten irreführend (...) Die (...) angegebene Füllmenge wird dem (...) Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen. Er wird (...) auf Grund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben.“

Was eine Mogelpackung im rechtlichen Sinne ist, lässt sich aufgrund lückenhafter gesetzlicher Regelungen oft nur schwer feststellen. Umso mehr freuen wir uns über dieses aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg. Hauke Reinhardt von der Kanzlei Burchert und Partner Rechtsanwälte, die uns in dieser Sache vertritt, erklärt dazu: „Es ist das erste Mal, dass sich ein Gericht gegen diese Form einer Mogelpackung ausgesprochen hat und ein erster Etappensieg für mehr Verbraucherschutz. Angesichts der Faktenlage konnte das Gericht dieser irreführenden Praxis nicht länger zuschauen.“

Gesetzgeber muss nachbessern und konkrete Vorgaben machen

Die Politik muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschungen wie bei Sanella schützen, finden wir. Konkret fordern wir daher:

  • Hersteller müssen die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf der Produktverpackung angeben. 
  • Die Größe der Packung sollte bei reduzierten Füllmengen mit dem Inhalt schrumpfen, um den Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu machen.
  • Verpackungen müssen prinzipiell voll befüllt sein und nur in Ausnahmefällen ist ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt.

Füllmengentricksereien von Upfield

Durch die Shrinkflation bei Sanella mussten Kundinnen und Kunden bei gleichem Verkaufspreis im Handel unterm Strich 25 Prozent mehr für das Streichfett bezahlen. Auch bei seinen Marken Rama, Lätta und Becel hatte Upfield im Jahr 2022 die Füllmengen reduziert. Uns erreichten damals hunderte Beschwerden zu den betroffenen Produkten. Dabei ging es vielen Menschen auch um die Auswirkungen auf die Umwelt. Für 1.000 Tonnen Streichfett werden wegen der geringeren Füllmenge jetzt eine halbe Million Plastikbecher mehr benötigt. ⇒ Mehr über die Tricksereien von Upfield

Gut zu wissen

Um versteckte Preiserhöhungen transparent zu machen, führen wir eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste. Die Liste deckt die Tricks und Maschen der Anbieter auf. Sie können nach betroffenen Produkten recherchieren und den uns aktuelle Fälle melden: ⇒ Zur Mogelpackungsliste

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