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Inkassounternehmen: Du kommst hier nicht rein!

Hausbesuche bei säumigen Kundinnen und Kunden gehören zum Geschäft von Inkassounternehmen. Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung müssen Sie deren Mitarbeitenden allerdings nicht gewähren. Dieses Recht hat allein der amtliche Gerichtsvollzieher.

Mann klingelt an einer Haustür

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, hat grundsätzlich nur ein Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
  2. Mitarbeitende von Inkassounternehmen haben dieses Recht nicht. Schuldner sollten sich von der Ankündigung eines Hausbesuches nicht ins Bockshorn jagen lassen.
  3. Die Kosten für einen Hausbesuch trägt grundsätzlich nicht der Schuldner, sondern das Inkassounternehmen selbst.
Stand: 26.07.2023

Exemplarisch ist der Fall eines Verbrauchers aus Hamburg, der ein Schreiben des Deutschen Inkasso Dienstes DID erhielt. In diesem kündigte das Unternehmen den Hausbesuch eines Außendienstmitarbeiters an. Dieser wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte der Verbraucher die Schuld jedoch in den kommenden Tagen begleichen, würde das Unternehmen von einem Hausbesuch absehen.

Unser Rat

Lassen Sie sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen einen Besuch androhen, nicht erschrecken. Diese entbehren jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet, Mitarbeitende von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.

Extra Gebühren für Hausbesuch

Andere Unternehmen stellen dem Schuldner diese Hausbesuche sogar extra in Rechnung. Die offene Forderung wird auf diese Weise noch weiter aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom Schuldner zu ersetzen.

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