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Debeka: Intransparenter Stornoabzug

Kündigen Versicherte ihre private Rentenversicherung, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. Versicherte mit älteren Verträgen bei der Debeka berichten uns, dass sich diese nicht an diese Vorgaben hält. Wegen einer intransparenten Klausel in jüngeren Verträgen haben wir die Debeka jetzt verklagt.

Ältere Dame hält Geldbörse in den Händen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg benachteiligt eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Debeka Rentenversicherungsverträgen Kundinnen und Kunden.
  2. Die Verbraucherzentrale hat den Versicherer wegen der Stornoklausel verklagt.
  3. Gesucht werden Fälle weiterer Versicherungsunternehmen, in denen Versicherte bei Kündigung ihres Vertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen.
Stand: 19.12.2023

Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei der Kündigung von privaten Rentenversicherung erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Versicherte sollen aber bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei Kündigung drohenden Abzuges unterrichtet werden. Die Debeka verweist hingegen auf variierende und damit unbekannte Zinssätze, die ihre Kundinnen und Kunden weder kennen noch nachvollziehen können. Sie müssen sich die Höhe der Abzüge nach einem komplizierten Verfahren zum Kündigungszeitpunkt selbst errechnen.

Modellrechnungen im Versicherungsschein reichen aus unserer Sicht nicht aus. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann gilt, ist völlig intransparent. Zudem halten wir die Höhe der Abzüge für unangemessen. Wir haben den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. jetzt verklagt. Eine von uns zuvor eingeforderte Unterlassungserklärung hat das Unternehmen nicht abgegeben.

Die Debeka hat einen Stornoabzug auch bei Verträgen einbehalten, die diesen Abzug eigentlich nicht vorsehen. Das halten wir ebenfalls für rechtswidrig.

Danke für Ihren Hinweis!

Aktuell prüfen wir, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsgesellschaften von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Wir suchen Fälle, in denen Versicherte bei Kündigung ihres Rentenversicherungsvertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Sind Sie betroffen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall.

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