Stornoabzug der Debeka ist rechtswidrig
Wenn Versicherte ihre private Rentenversicherung kündigen, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. Wir haben die Debeka wegen einer diesbezüglich intransparenten Klausel verklagt und vor dem Oberlandesgericht Koblenz gewonnen. Lassen Sie Ihren Debeka-Vertrag prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg benachteiligt eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Rentenversicherungsverträgen der Debeka die Versicherten des Unternehmens unangemessen.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Versicherer wegen der Storno-Klausel verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Anfang Dezember 2024 im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden. Die Klausel ist rechtswidrig.
- Wurden bei der vorzeitigen Kündigung eines Kapitallebens- oder Rentenversicherungsvertrags hohe Stornoabzüge vorgenommen, sollten Betroffene den Fall unabhängig prüfen lassen. Insbesondere, wenn es sich um Verträge mit dem Debeka Lebensversicherungsverein a. G. handelt. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine Vertragsprüfung gegen Entgelt an.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht Betroffene weiterer Versicherungsunternehmen, die bei der Kündigung ihrer Verträge extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollten.
Eine von der Debeka verwendete Stornoklausel bei der Kündigung von privaten Rentenversicherungen erfüllt unserer Meinung nach nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bezifferung und Angemessenheit des Abzuges. Wir haben den Debeka Lebensversicherungsverein a. G. aus diesem Grund verklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Debeka nun die Verwendung dieser Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug bei der Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen untersagt. Die Kammer ist damit im Wesentlichen unserer Klage gefolgt.
Die rechtswidrige Klausel ermöglicht dem Versicherer, bei einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer neben den gängigen Stornokosten eine weitere Stornogebühr von bis zu 15 Prozent abzuziehen, abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Dezember 2024, Az. 2 UKl 1/23).
Wie informiert die Debeka über Stornoabzüge?
Nach § 169 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss ein Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein. Versicherte sind bereits bei Vertragsschluss über die Höhe eines bei einer Kündigung drohenden Abzuges zu informieren.
Die Debeka verweist dagegen auf variierende und damit unbekannte Zinssätze, die ihre Kundinnen und Kunden weder kennen noch nachvollziehen können. Sie müssen die Höhe der Abzüge zum Kündigungszeitpunkt nach einem komplizierten Verfahren selbst errechnen. Je nach Situation am Kapitalmarkt gelten unterschiedliche Stornoabzüge. Welcher wann zum Tragen kommen, ist völlig intransparent. Zudem halten wir die Höhe der Abzüge für unangemessen.
Unserer Auffassung nach werden Versicherte auf diese Weise unangemessen benachteiligt. Das Vorgehen der Debeka ist völlig inakzeptabel – auch angesichts der Höhe der Abzüge von oft mehreren tausend Euro.
Was versteht man unter einem Stornoabzug?
Der Stornoabzug ist ein Entgelt, das Versicherungen bei der vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen erheben können. Es soll mit der Kündigung erhöhte Verwaltungsaufwände des Versicherers decken sowie Nachteile des Versichertenkollektivs ausgleichen, welche durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen können. Laut der gesetzlichen Regelung muss der Stornoabzug vereinbart, beziffert und angemessen sein, sodass Versicherte schon bei Vertragsabschluss wissen, wie viel sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung zahlen müssen. Hierbei reicht es nicht aus, auf komplizierte Berechnungen zu verweisen – der Abzug muss in Euro oder als leicht verständlicher Prozentsatz angegeben werden. Unklare oder unpräzise Klauseln sind unwirksam.
Sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?
Ja, falls man Sie mit unklaren oder hohen Abzügen bei der vorzeitigen Beendigung ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung konfrontiert hat, sollten Sie Ihren Vertrag unabhängig prüfen zu lassen. Das gilt insbesondere für Verträge der Debeka.
Potenziell sind alle vorzeitig beendeten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Debeka in den letzten und den kommenden Jahren davon betroffen. Dies hängt davon ab, ob die Stornoklausel in den Versicherungsverträgen enthalten und ein zusätzlicher Stornoabzug bei Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes erfolgt ist oder Abzüge in der Zukunft aufgrund von vorzeitiger Kündigung drohen.
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Danke für Ihren Hinweis!
Derzeit prüfen wir, ob auch Kundinnen und Kunden anderer Versicherungsunternehmen von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Wir suchen Fälle, in denen Versicherte bei der Kündigung ihres Rentenversicherungsvertrages extrem hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollen. Sind Sie betroffen? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Unterlagen und schildern Sie uns Ihren Fall.