Lohnt sich eine Versicherung fürs Smartphone?
Brauchen Smartphones eine Versicherung? Wir haben Kosten und Leistungen gegenübergestellt. Unser Fazit: Überflüssig. Oft wird auch gar nicht gezahlt und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nur Ärger und Rennerei. Haben Sie auch Probleme wegen Ihrer Handyversicherung? Melden Sie sich bei uns.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Versicherungsschutz fürs Mobiltelefon, der Stoß-, Sturz- und Wasserschäden sowie einen Diebstahl abdeckt, lohnt sich in der Regel nicht.
- Meistens verlangen die Versicherer hohe Beträge, bieten im Gegenzug aber nur wenig oder gar keine Leistung.
- Viele betroffene Verbraucher erhalten daher trotz Versicherung keine angemessene Entschädigung und müssen sich mit den Anbietern herumärgern.
Für die meisten Menschen ist ein Smartphone, das oft mehrere Hundert Euro kostet, nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Gerät kaputt geht oder geklaut wird. Eine Handy- bzw. Smartphoneversicherung scheint daher eine sinnvolle Option. Viele Verkäufer in Elektronikmärkten bieten die Police, die in der Regel Stoß-, Sturz- und Wasserschäden sowie den Diebstahl des technischen Begleiters versichert, beim Verkauf gleich mit an.
Doch sind die Versicherungen für Mobiltelefone wirklich sinnvoll? Wir haben nachgerechnet.
Hohe Kosten, wenig oder gar keine Leistung
Das Samsung Galaxy S7 kostet beispielsweise in einem Online-Shop 519 Euro. Den zweijährigen Versicherungsschutz für das Gerät gibt es bei der Allianz für 180 Euro (Plusschutz 2 Jahre). Die Versicherungsprämie beträgt damit schon 34 Prozent des Kaufpreises.
Der Fall „Reparatur“: Wird das Display des Smartphones beispielsweise bei einem Sturz beschädigt, so zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Doch dabei ist noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 Euro vorgesehen.
Der Fall „Erstattung des Zeitwerts“: Kann das Gerät nicht mehr repariert werden, da es einen Totalschaden hat, erstattet die Allianz den Zeitwert. Der Zeitwert beträgt in den ersten 6 Monaten 100 Prozent und fällt alle 6 Monate um 10 Prozent.
Erleidet das Telefon also beispielsweise nach anderthalb Jahren einen Totalschaden, zahlt die Versicherung 70 Prozent des Kaufpreises und damit 363,30 Euro. Hiervon ist noch der Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro abzuziehen, sodass die Allianz im Ergebnis nur 313,30 Euro zahlen würde.
Der Fall „Diebstahl“: Wurden Handy oder Smartphone gestohlen, lehnen Versicherer eine Entschädigung oft mit der Begründung ab, dass ein Diebstahl nur versichert ist, wenn das Telefon im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde. Was bedeutet das? „Der Versicherungsnehmer muss den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichern und körpernah tragen oder halten, so dass die naheliegenden Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren.“ Es ist daher beispielsweise nicht ausreichend, das Telefon in einer voll besetzten S-Bahn oder einer gut besuchten Fußgängerzone lediglich in der Handtasche zu verwahren. Vielmehr muss das Telefon durch Handauflegen auf dem Verschlussmechanismus der Handtasche oder durch ein Zahlenschloss vor Diebstahl gesichert werden. Der Diebstahlsschutz greift daher nur in sehr wenigen Fällen.
Unser Fazit: Für Leistungen wie diese sollen Verbraucher in dem von uns skizzierten Beispiel eine Versicherungsprämie in Höhe von 180 Euro für den Schutz ihres Mobiltelefons entrichten. Wir denken, das lohnt sich nicht. Auf diesen Versicherungsschutz können Sie getrost verzichten. Um Ihr Handy beispielsweise vor Sturzschäden zu schützen, sollten Sie lieber Geld in eine gute Schutzhülle investieren. So sparen Sie Geld und müssen sich nicht mit Ihrem Versicherer herumärgern, wenn der nicht zahlen will.
Danke für Ihren Hinweis
In der Vergangenheit haben sich vermehrt Verbraucher bei uns beschwert, dass Ihr Handyversicherer die Entschädigungsleistung verweigert hat. Sind oder waren Sie auch betroffen? Melden Sie sich bei uns! Schicken Sie eine E-Mail an versicherungen@vzhh.de oder einen Brief an Verbraucherzentrale Hamburg Stichwort: Handyversicherung, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg