Wir führen seit Jahren eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste mit versteckten Preiserhöhungen auf der Basis Ihrer Beschwerden. Mit derzeit rund 1.000 Einträgen beleuchtet die Liste unter Nennung der Namen von Produkt, Hersteller und Händler die Maschen der Anbieter – in der aktuellen Mogelpackungsliste oben auf dieser Seite und unserer alten Liste im PDF-Format.
So berechnet sich die versteckte Preiserhöhung
Wir erhalten immer wieder Nachfragen, ob unsere Berechnungen korrekt sind. Hier die kurze Erklärung mit einem konkreten Beispiel. Für den Preisvergleich von alter und neuer Packung nutzen wir als Bezugsgröße in der Regel den Grundpreis, also den Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter.
Der Preisaufschlag beim Grundpreis beträgt im unten gezeigten Fall 1,10 Euro (4,38 Euro + 1,10 Euro = 5,48 Euro). Im Vergleich zum ursprünglich gezahlten alten Preis von 4,38 Euro sind das 25 Prozent mehr. Diese 25 Prozent sind die versteckte Preiserhöhung, die wir angeben. Die Füllmengenreduzierung hingegen entspricht nie der versteckten Preiserhöhung. Sie beträgt in diesem konkreten Fall – bei einer Schrumpfung von 500 auf 400 Gramm – 20 Prozent.
Produkt |
Inhaltsmenge |
Preis |
Grundpreis |
Alte Packung |
500 g |
2,19 Euro |
4,38 Euro pro kg |
Neue Packung |
400 g |
2,19 Euro |
5,48 Euro pro kg |
Wir führen die Mogelpackungsliste, weil sich jeden Tag Menschen über versteckte Preiserhöhungen ärgern und die Nase voll haben von der sogenannten Shrinkflation. Wurden Sie auch hinters Licht geführt, dann nutzen Sie gerne unser Formular, um uns Ihre aktuelle Mogelpackung zu melden. Auf diese Weise können wir auch andere Verbraucherinnen und Verbraucher warnen.
Verbraucherinformation und eigene Recherche