Wer beim Online-Partnervermittler Parship seinen Vertrag fristgerecht widerruft, wird trotzdem kräftig zur Kasse gebeten. Das Unternehmen verlangt von ehemaligen Kunden einen überzogenen Wertersatz. Nach einem aktuellen Urteil des EuGH sollte damit jetzt Schluss sein. Betroffene können ihr Geld zurückholen – mit unserem Musterbrief!
Wer Kleidung, Kosmetik oder Spielzeug in Online-Shops kauft, wird am Ende des Bestellprozesses oft mit einem Dankeschön „belohnt“. Vor allem Verlagshäuser nutzen die Shopping-Websites, um ihre Zeitungen oder Zeitschriften mittels Vertriebskooperationen an neue Leserinnen und Leser zu bringen. Doch die Sache hat einen Haken!
Wenn erfahrene Vertreter auf unwissende Verbraucherinnen und Verbraucher treffen, kann es teuer werden. Lassen Sie sich nicht an der Haustür überrumpeln! Das sollten Sie wissen.
Völlig überzogen sind die Beträge, die Elitepartner als Wertersatz von Kunden und Kundinnen fordert, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollte damit jetzt Schluss sein. Betroffene können ihr Geld zurückholen – mit unserem Musterbrief!
Möbel bestellt, Vertrag wegen verspäteter Lieferung storniert – und trotzdem soll ein Verbraucher zahlen. Ein eingeschaltetes Inkassobüro droht ihm mit „Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit“. Das Landgericht Osnabrück hat dieses Geschäftsgebaren der Tesch mediafinanz GmbH gestoppt. Wir hatten das Inkassounternehmen verklagt.