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Schluss mit Werbepost!

Pizzareklame, Wochenblätter, Shopping-Kataloge – Sie ärgern sich über Werbepost, die Sie gar nicht haben wollen? Sie möchten der Umwelt zu Liebe unnötigen Altpapiermüll verhindern? Wir sagen Ihnen, was Sie gegen die Müllflut tun können, und unterstützen die Forderung nach einem bundesweiten Opt-in-System.
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Aligner: Das Geschäft mit den schönen Zähnen

Sie interessieren sich für eine Behandlung mit durchsichtigen Zahnschienen, sogenannten Alignern, und fragen sich, ob die gewerblichen Angebote aus dem Netz eine gute Alternative sind? Unser Rat: Informieren Sie sich sich vor Behandlungsbeginn sehr genau.
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Joghurt: Die drei(sten) Tricks von Arla

Arla Foods Deutschland bietet seinen „Naturjoghurt & ein Hauch von Zitrone“ in Bio-Qualität an. Eigentlich eine eindeutige Bezeichnung, die wenig Spielraum für Interpretationen lässt. Doch die Realität ist eine andere. Wir erläutern, welche Tricks Arla, eine milliardenschwere dänisch-schwedischen Molkereigenossenschaft, anwendet.
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Rundfunkbeitrag zahlen in Studium und Ausbildung?!

Studierende, die Sozialleistungen wie BAföG beziehen, können sich unter Umständen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Das gilt auch für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler. Mit einem entsprechenden Nachweis ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich.
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„Less“ statt „Large“ bei M&M's

Unsere Mogelpackung des Monats sind die bekannten Schokolinsen M&M’s von Mars. Bei gleichem Preis schrumpft der Inhalt pro Packung. Die Süßigkeit wird dadurch deutlich teurer und das nicht zum ersten Mal.
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Elementarschadenversicherung – Bei Wind und Wetter

Sie sind die Schrecken eines jeden Hausbesitzers: Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen – je nach Wohnlage. Vor den finanziellen Folgen dieser Naturereignisse schützt eine Elementarschadenversicherung. Wichtig ist, dass der Vertrag zu den Bedürfnissen des Hausbesitzers passt.
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Vorsicht vor Lohnabtretungsklausel bei Ratenzahlung

Wer seine Schulden nicht auf einen Schlag bezahlen kann, schließt manchmal mit dem Gläubiger – häufiger mit dessen Inkassobüro – eine Ratenzahlungsvereinbarung ab. In dieser ist allerdings oft eine Lohnabtretung vereinbart. Vorsicht, das sollten Sie nicht unterschreiben!