Haben Sie kürzlich Post von der VSG Verbraucher-Service-Gesellschaft Hamburg erhalten, die Ihnen einen attraktiven Gewinn in Aussicht stellt? Werden Sie auch an einer großen Millionen-Lotterie teilnehmen? Seien Sie skeptisch!
Alle kennen sie, alle sind von ihnen genervt: Cookie-Banner. Heutzutage kann man kaum eine Webseite mehr aufrufen, ohne dass zunächst viele Entscheidungen zum Einsatz von Cookies gefällt werden müssen. Doch viele Banner sind klar rechtswidrig – und überhaupt nicht nutzerfreundlich.
Muss man unbestellte Ware zurücksenden oder bezahlen? Oder kann sie einfach benutzt oder sogar entsorgt werden? Wir sagen's Ihnen. Zurücksenden müssen Sie die Pakete jedenfalls nicht.
Haben Sie im Supermarkt auch schonmal nach welkem Salat, Äpfeln mit Dellen oder überreifen Bananen mit Preisnachlass gegriffen? Solche Schnäppchen lohnen sich finanziell. Und wer sie kauft, rettet Lebensmittel. Doch nicht überall findet man das unperfekte Obst und Gemüse.
In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit dem Alter. Im Rentenalter wird das für viele Menschen zum Problem. Sogenannte Beitragsentlastungstarife sollen Abhilfe schaffen. Lohnt sich das?
Über das Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat wird sehr strittig diskutiert, weil es unter Krebsverdacht steht. Dennoch wurde das Herbizid für weitere 10 Jahre in der Europäischen Union zugelassen. Wir sehen das kritisch!
Im neuen Jahr können Hersteller, die den Nutri-Score auf die Verpackungen ihrer Produkte drucken, eine aktualisierte Berechnungsmethode nutzen. Wie sich diese auf die Bewertung der Lebensmittel auswirkt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wenn es draußen kalt und ungemütlich ist, bringen Kerzen Licht und Gemütlichkeit ins Haus. Gerade zur Advents- und Weihnachtszeit gehören Kerzen für viele einfach dazu. Doch welche Kerze ist die richtige? Und wie nachhaltig ist sie? Hier finden Sie wichtige Infos auf einen Blick.
Bei der Rückgabe von Einwegflaschen oder -dosen gibt es regelmäßig Probleme. Händler weigern sich, das Leergut anzunehmen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Jetzt hat ein Gericht die Rücknahmepflicht der Händler noch einmal bestätigt. Was Sie tun können? Hartnäckig bleiben!