Mit viel Tamtam hat Edeka zusätzliche Kleinpackungen für den „bedarfsgerechten Einkauf“ angekündigt. Wir haben uns in Edeka-Märkten umgesehen. Nach unserer Stichprobe hält der Einzelhändler nicht alle seine Versprechungen.
Unsere aktuelle Mogelpackung des Monats September ist die Listerine Mundspülung von Johnson & Johnson. Auf den ersten Blick ist der Unterschied zwischen alter und neuer Flasche gar nicht erkennbar. Aber unterm Strich wird das Produkt bis zu 33,5 Prozent teurer.
Versicherungsverträge verlängern sich in der Regel automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Unser Online-Service hilft Ihnen dabei, die entsprechenden Fristen einzuhalten und unterstützt Sie mit passenden Kündigungsschreiben.
Obwohl die Lebensmittelindustrie bereits seit 2020 ihre Produkte mit dem Nutri-Score deklarieren darf, ist das Angebot in den Regalen noch ausbaufähig. Die Verbraucherzentrale fanden im Rahmen eines bundesweite Marktchecks 2022 heraus, dass nicht einmal die Hälfte der überprüften Produkte einen Nutri-Score trug.
„Lenor Unstoppables“ von Procter & Gamble sollen als Wäscheparfüm für einen noch frischeren Wäscheduft sorgen. Unser Fazit: Das Produkt ist ein „worst case“ für die Umwelt, Ihre Gesundheit und Ihr Portemonnaie. Hier erfahren Sie warum.
Wie groß ist eine Portion? Die Verbraucherzentralen haben nachgefragt und über 1.000 Verbraucher und Verbraucherinnen Müsli und Chips abfüllen lassen. Das Ergebnis: Die Portionsgrößen auf Lebensmittelverpackungen sind häufig viel zu klein.
Gute Mülltrennung leistet einen Beitrag zu effizientem Recycling! Viele Menschen sind motiviert, doch manchmal scheitert es am Wissen: Was gehört denn wohin? Gelbe, blaue, grüne Tonne oder in den Restmüll? Unser Leitfaden hilft weiter.
Ob rund zwei Drittel einer Gummischlange oder ein Siebtel eines Beutels mit Schokolinsen – die Verbraucherzentralen haben im Rahmen eines Marktchecks wirklich seltsame Portionsgrößen auf Verpackungen gefunden. Die Angaben vieler Hersteller sind abstrus, unsinnig und keine Einkaufshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Durch die Nutzung von Social-Media-Diensten, Fitnessarmbändern, Smartphones oder das Sammeln von Punkten mit Kundenkarten generieren Unternehmen riesige Datenmengen. Die Datenschutz-Grundverordnung erweitert die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Doch was genau regelt die DSGVO eigentlich?