Achtung, bei diesen Produkten kauft man viel Luft!
Sie sind eine Belastung für den Geldbeutel und die Umwelt: Luftpackungen. Höchstens bis zur Hälfte befüllt. Der Rest ist Luft. Gesetzliche Regelungen sind noch immer nicht in Sicht. Wir zeigen aktuelle Röntgenaufnahmen und gehen gegen Anbieter vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 15 Produkte mit einem Röntgengerät durchleuchten lassen. Der geschätzte Luftanteil der ausgewählten Packungen liegt zwischen 50 und 95 Prozent.
- Die gesetzlichen Vorgaben für Luftpackungen sind zu lasch, oder es gibt gar keine, um die Ressourcenverschwendung konsequent einzudämmen.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg kann nur selten rechtlich gegen Luftpackungen vorgehen. Sie empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, dreiste Luftpackungen im Regal stehen zu lassen und sich bei den Herstellern zu beschweren. Sie stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.
Die Auswirkungen der hohen Inflation mit rasant gestiegenen Preisen für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit schmerzhaft zu spüren. Unsere aktuelle Stichprobe zeigt, dass sie zusätzlich oft Geld für viel abgepackte Luft bezahlen müssen. Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählten Produkten, die wir mit Hilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen.
Produkte höchstens zur Hälfte gefüllt
Alle 15 überprüften Artikel sind höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf. Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa fünf Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt bei 95 Prozent ist. Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab.
Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft. Vier der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel.
Die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH - Niederlassung SLV Fellbach hat dankenswerterweise die Röntgenbilder für uns erstellt.
Gesetzliche Regelungen fehlen
Gerade wenn das Geld knapper ist, können die Menschen zu Recht ordentlich befüllte Packungen für ihr Geld erwarten. Mit Luftpackungen jedoch werden sie von den Herstellern hinters Licht geführt. Viele Unternehmen nutzen fehlende oder schwammige Vorgaben in Verordnungen und Gesetzen aus, um Kasse zu machen.
Rein rechtlich sind Luftpackungen kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gibt Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Wir gehen dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist. So haben wir zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und Lidl ein Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf. Der aktuellste Fall: eine Gewürzmischung der Marke NiceSpice, die wir abgemahnt haben.
Rechtliche Schritte können wir aber immer nur dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliegt. Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen! Denn: Luftpackungen verschwenden Ressourcen und schädigen somit auch das Klima.
Kein Ende der Müllflut in Sicht
Jede Woche werden wir von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf neue Luftpackungen hingewiesen, von denen sie sich hinters Licht geführt fühlen. Hersteller von Fertiglebensmitteln und Drogerieartikeln produzieren jede Menge unnötigen Verpackungsmüll. Geändert hat sich daran in den letzten Jahren wenig.
Im November 2018 haben wir das letzte Mal 14 Produkte in einem Röntgengerät durchleuchten lassen. Auch damals waren die meisten Verpackungen nicht einmal zur Hälfte befüllt.
Unser Rat
Bis die Gesetze verschärft werden, sollten Sie Ware mit zu viel Luft konsequent im Regal stehen lassen und sich bei den Herstellern beschweren. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.
Und: Informieren Sie uns, wenn Sie sich durch eine Luftpackung getäuscht fühlen. Wir schauen uns die Packung an, setzen gegebenenfalls die Eichämter in Kenntnis und gehen – wenn möglich – rechtlich gegen den Anbieter vor.