Granini Trinkgenuss Orange ist »Mogelpackung des Jahres 2024«
Die Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2024« ist beendet und die dreisteste Mogelpackung der vergangenen zwölf Monate gewählt. Zum ersten Mal erhält ein Skimpflation-Produkt unseren Negativpreis. Das Getränk Granini Trinkgenuss Orange.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Getränk Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini ist mit deutlichem Vorsprung zur »Mogelpackung des Jahres 2024« gewählt worden. Fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen gingen an dieses Produkt.
- Der Hersteller, die Eckes-Granini Deutschland GmbH, hat den Anteil an Orangensaft pro Flasche halbiert und das Getränk mit Zuckerwasser gestreckt. Bei gleichem Preis im Handel ist das Produkt bezogen auf den Saftgehalt nun doppelt so teuer.
- Über 32.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben an der Wahl der »Mogelpackung des Jahres 2024« der Verbraucherzentrale Hamburg teilgenommen.
- Die Hamburger Verbraucherschützer fordern den Gesetzgeber zum Handeln auf. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich besser vor den Mogeleien der Unternehmen geschützt werden.
Mit großer Mehrheit haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Getränk Granini Trinkgenuss Orange zur »Mogelpackung des Jahres 2024« gewählt. Fast die Hälfte der mehr als 32.000 abgegebenen Stimmen entfielen auf das Produkt der Eckes-Granini Deutschland GmbH. Der Hersteller hat im Frühjahr 2024 die Rezeptur des beliebten Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem hat der Handel den Verkaufspreis beibehalten. Bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht dies einer Verdoppelung des Preises.
Eckes-Granini trickst besonders dreist
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Eckes-Granini zu Recht einen Denkzettel verpasst. Denn: Der Anbieter hat seinen hundertprozentigen Orangensaft gestreckt und auch noch versucht, dies zu vertuschen. Das Etikett der Flasche des Granini Trinkgenuss Orange ist nahezu unverändert, einen Hinweis auf die neue Zusammensetzung der Zutaten sucht man vergebens. Lediglich die prominente Auslobung „100 % Fruchtsaft“ fehlt auf der Banderole, wird aber unverständlicherweise nicht durch die Angabe „50 % Fruchtsaft“ ersetzt.
Bei einer Stichprobe in rund 20 Hamburger Supermärkten war das Getränk aktuell nicht erhältlich. Möglicherweise hat Eckes-Granini die Belieferung eingestellt, weil sich das Unternehmen und die Händler nicht über den Preis einigen konnten. Ernteausfälle durch den Klimawandel und eine Pflanzenkrankheit bei Orangenbäumen haben zuletzt zu massiven Preissteigerungen für Orangensaftkonzentrat geführt, die Saftproduzenten unter Druck setzen.
Hersteller verweist auf höhere Rohstoffpreise
Der Hersteller Eckes-Granini verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass eine „ (...) Kombination aus einer geringeren Ernte bei zeitgleich steigender Nachfrage (…) zu einem starken Anstieg der Rohstoffpreise (…)“ führt.
„Um die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des granini Sortiments in diesem Jahr stabil halten zu können, haben wir den granini Orangensaft (Fruchtgehalt 100 %) durch einen Orangennektar (Fruchtgehalt 50 %) ersetzt. Diese Anpassung ermöglicht es uns, einerseits die Verfügbarkeit trotz der momentanen Knappheitssituation zu gewährleisten und andererseits die Preise trotz erheblicher Preissteigerung der Rohware konstant zu halten.“
Es braucht mehr Preisklarheit und -wahrheit
Wir können nachvollziehen, dass Unternehmen versuchen, höhere Kosten an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Doch schrumpfende Füllmengen und der Verzicht auf wertvolle Zutaten sind der falsche Weg, um Margen zu sichern. Statt Shrink- und Skimpflation brauchen wir mehr Preisklarheit und -wahrheit!
Fehlende Transparenz beim Lebensmitteleinkauf verärgert Verbraucher und Verbraucherinnen. Eine aktuelle repräsentative Studie des Projekts Lebensmittelklarheit hat gezeigt, dass 81 Prozent von ihnen versteckte Preiserhöhungen als Täuschung wahrnehmen.
Abstimmungsergebnis im Überblick
Mit der »Mogelpackung des Jahres« rücken wir die Tricksereien der Unternehmen ins Rampenlicht. Wir machen sichtbar, was die Anbieter lieber verbergen würden. Insgesamt 32.441 Verbraucherinnen und Verbraucher haben dieses Mal an der Wahl teilgenommen. Die abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die fünf nominierten Kandidaten.
- 1. Platz: Granini Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini mit 15.694 Stimmen (48,4 Prozent)
- 2. Platz: Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz von Ulrich Walter mit 6.892 Stimmen (21,2 Prozent)
- 3. Platz: Cremissimo Bourbon Vanille von Unilever mit 4.544 Stimmen (14,0 Prozent)
- 4. Platz: Dove Duschcreme von Unilever mit 3.086 Stimmen (9,5 Prozent)
- 5. Platz: Biscotto Waffelblättchen von Aldi Nord mit 2.225 Stimmen (6,9 Prozent)
Das Interesse der Menschen am Thema Mogelpackungen ist ungebrochen hoch. An unserer Abstimmung beteiligten sich dieses Jahr 50 Prozent mehr Verbraucherinnen und Verbraucher als 2023. Es ist eines besten Ergebnissen in der Geschichte der Wahl der »Mogelpackung des Jahres« . In der folgenden Bilderstrecke sind das diesjährige Abstimmungsergebnis und die Teilnahmezahlen aller elf Abstimmungen seit 2015 abgebildet.
Weniger Mogelpackungen, höhere Preisaufschläge
Zwar waren im Jahr 2024 mit 67 Mogelpackungen insgesamt weniger Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen als 2023 (104). Die durchschnittliche Preiserhöhung war jedoch deutlich höher. Sie betrug bei den von uns erfassten Produkten 31,5 Prozent. Im Vorjahr waren es laut unserer Statistik im Schnitt nur 23,5 Prozent. Die fünf höchsten Preissteigerungen lagen im Bereich von 100 Prozent und mehr. Einen so drastischen Preisanstieg haben wir 2023 nur ein einziges Mal registriert.
Verbraucherzentrale fordert Kennzeichnungspflicht
Die Kandidatenliste zeigt, dass gesetzliche Vorgaben für eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen notwendig sind. In anderen Ländern hat man dazu bereits Maßnahmen ergriffen: In Ungarn und Frankreich etwa müssen Lebensmitteleinzelhändler seit dem vergangenen Jahr Mogelpackungen mit einem Hinweis am Regal kenntlich machen. In Brasilien sind sogar Warnhinweise direkt auf der Verpackung vorgeschrieben. Wir fordern für Deutschland:
- Hersteller müssen ihre Verpackungen prinzipiell bis zum Rand befüllen. Dann hätten nicht nur die Füllmengentricksereien ein Ende, sondern es würden auch viele wertvolle Ressourcen eingespart. Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. Eine Kennzeichnung der alten und neuen Füllmenge sowie die prozentualen Reduzierung direkt auf der Packung wäre die beste Lösung.
- Bei verringertem Inhalt muss auch verpflichtend die Verpackung eines Produkts mindestens proportional verkleinert werden.
Trotz Ankündigungen und Versprechungen gibt es bis heute in Deutschland praktisch keine Vorgaben, um dreiste Mogeleien einzuschränken. Die Politik lässt Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren im Stich. Zuletzt ist ein 2023 verfasstes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wieder sang- und klanglos in der Schublade verschwunden.
Gemeinsam gegen Mogelpackungen
Wenn Sie der Mogeleien überdrüssig sind, sollten Sie Politik mit dem Einkaufszettel machen. Nur wenn ihre Produkte dauerhaft im Regal liegen bleiben, ändern Unternehmen eventuell ihre Marketingpolitik. Wir veröffentlichen regelmäßig betroffene Lebensmittel und Drogerieartikel in unserer Mogelpackungsliste.
Gleichzeitig gehen wir mit Abmahnungen und Klagen gegen Mogelpackungen vor. Doch was im rechtlichen Sinne als solche gewertet werden kann, ist aufgrund lückenhafter Vorgaben oft schwierig festzustellen.
Stärken Sie den Verbraucherschutz
Wenn Sie unsere Arbeit zur Aufdeckung von Mogeleien und Preistricksereien unterstützen möchten, spenden Sie. Für uns ist jeder Beitrag eine Hilfe. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!