Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen – so vermeiden Sie doppelte Zahlungen
Besitzen Sie eine Zweitwohnung und möchten doppelte Rundfunkbeiträge vermeiden? Seit einer wichtigen Gesetzesänderung gibt es die Möglichkeit, Nebenwohnungen von der Zahlung der Beiträge befreien zu lassen. Erfahren Sie, welche Schritte dafür nötig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2020 können Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühr) beantragen, sofern sie für ihren Hauptwohnsitz bereits Beiträge zahlen.
- Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden, um eine rückwirkende Befreiung ab dem Einzugsdatum zu erhalten; sonst gilt sie erst ab dem Folgemonat der Antragstellung.
- Für den Antrag sind ein Formular des Beitragsservice und eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich; der Versand per Einschreiben sichert den Nachweis der Zustellung.
Seit einer Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags Mitte 2020 können Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Dafür müssen sie für die erste Wohnung selbst angemeldet sein, tatsächlich zahlen und außerdem einen Antrag auf Befreiung stellen.
Fristen bei Antragsstellung beachten
Die Bearbeitung von Befreiungsanträgen erfolgt gemäß der neuen Rechtslage:
- Rückwirkende Befreiung: Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug der Zweitwohnung gestellt, gilt die Befreiung ab dem Tag des Bezugs.
- Befreiung ab Folgemonat: Bei später eingehenden Anträgen gilt die Befreiung ab dem Monat nach der Antragstellung.
Es lohnt sich daher, die Anmeldung der Nebenwohnung und den Befreiungsantrag frühzeitig einzureichen.
So beantragen Sie die Befreiung
Für den Befreiungsantrag steht auf der Website des Beitragsservice ein ⇒ Formular bereit. Neben dem ausgefüllten Formular ist eine „erweiterte Meldebescheinigung“ vom Einwohnermeldeamt erforderlich, die die Haupt- und Zweitwohnung sowie die dort gemeldeten Personen nachweist. Achtung, eine einfache Meldebescheinigung hilft Ihnen an dieser Stelle nicht weiter, denn auf dieser wird nur eine Wohnung aufgeführt.
Versenden Sie den ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung samt Nachweis über die Zweitwohnung am besten per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Dann haben Sie im Zweifelsfall einen Beleg über das Datum der Zustellung.
Gut zu wissen
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 eine richtungsweisende Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht getroffen (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17). Laut Gericht ist die allgemeine Verpflichtung, für jede Wohnung und jeden Firmenstandort einen Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) zu entrichten, grundsätzlich verfassungskonform. Dies gilt unabhängig davon, ob Nutzerinnen und Nutzer öffentlich-rechtliche Programme konsumieren oder Empfangsgeräte besitzen. Unternehmen zahlen zusätzlich für firmeneigene Fahrzeuge, was besonders für Autovermietungen hohe Beiträge zur Folge haben kann.
In Bezug auf Zweitwohnungen hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch Handlungsbedarf festgestellt, woraufhin Mitte 2020 eine Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Kraft trat.