📣 Kostenlose Online-Infoveranstaltung »Wege aus der Schuldenfalle « am 06. Januar ⇒ Jetzt anmelden


Veranstaltungen

Warenkorb

Portionsgrößen: So ein Quatsch!

Ob rund zwei Drittel einer Gummischlange oder ein Siebtel eines Beutels mit Schokolinsen – die Verbraucherzentralen haben im Rahmen eines Marktchecks wirklich seltsame Portionsgrößen auf Verpackungen gefunden. Die Angaben vieler Hersteller sind abstrus, unsinnig und keine Einkaufshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Kind mit Kuchen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Viele Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen sind unsinnig oder verwirrend.
  2. Hersteller teilen Riegel oder andere leicht erkennbare Einzelportionen willkürlich in kleinere Mini-Portionen auf. Dadurch lassen sich zucker- und fettreiche Produkte „gesundrechnen“.
  3. Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden.
Stand: 28.02.2018

Die Verbraucherzentralen haben in einem bundesweiten Marktcheck die Portionsangaben auf 211 Lebensmitteln aus acht Produktgruppen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass diese freiwillige Kennzeichnung der Hersteller auf Lebensmittelverpackungen oft verwirrend, unverständlich und unsinnig ist. Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Einige Anbieter nannten „branchenweite Leitlinien“ als Grundlage für die Festlegung der Portionsgrößen. Verein­zelt wurde auch auf Marktforschungsuntersuchungen oder Angaben medizinischer und wissenschaftlicher Organisationen verwiesen. Konkrete Studien nannte keines der 27 Unternehmen, die wir zu den Portionsangaben befragt hatten. Wie absurd Portionsgrößen manchmal sein können, zeigen unsere Beispiele.

Süßwaren

Insbesondere bei Süßwaren haben die Portionsgrößen in vielen Fällen nichts mit der Realität gemein. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt: Aber wer bitteschön isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?

Kekse

Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen 5 und 44 Gramm fanden wir beim Marktcheck und damit ein vollständiges Wirrwarr, das keinerlei Orientierung beim Einkauf bietet. Die Spannbreite der Portionsgrößen waren innerhalb dieser Warengruppe viel zu groß.

Konserven und Fertiggerichte

Bei Konservendosen und Fertiggerichten sind unsinnige Portionsangaben an der Tagesordnung. Einige Beispiele:

Auf einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt beispielsweise wurde als Portionsgröße 260 Millilitern und auf einer 250-Gramm-Dose mit Kidneybohnen eine Portion von 200 Gramm angegeben. In beiden Fällen bleibt unverständlicherweise ein Rest in der Dose.

Auch bei einer 1.000-Gramm-Packung Lasagne war die mit 400 Gramm vom Hersteller festgelegte Portion nicht nachvollziehbar. Das sind unterm Strich 2 Portionen pro Packung und ein Rest von 200 Gramm.

Käse, Wurst und Milchprodukte

Verständlich und hilfreich waren die Angaben bei Käse und Wurst – immer dann, wenn die Anbieter die Scheiben zusammen mit dem Gewicht deklariert hatten. Eine Portion kann dann auch aus mehreren Scheiben bestehen, beispielsweise bei dünn geschnittener Salami.

Ähnlich gut schnitten Milchprodukte in Bechern ab, da hier meist der Becher als Portion festgelegt wird.

„Gesundheits-Getränke“

Während viele Getränke des Marktchecks mit relativ einheitlichen Portionsangaben (200 bzw. 250 ml) gekennzeichnet waren, fielen Getränke mit gesundheitsbezogener Werbung aus dem Rahmen. Bei diesen fanden wir auf einmal „Riesenportionen“. Was steckt dahinter?

Um Gesundheitsclaims verwenden zu dürfen, müssen bestimmte Mindestmengen an Nährstoffen pro Portion erreicht werden. Das ist nur der Fall, wenn Hersteller eine ganze Flasche mit 500 Millilitern als Portion festlegen.

Kinderlebensmittel

Bei Kinderlebensmitteln liefern die Portionsangaben meist ein falsches Bild, obwohl sich die Hersteller an die lebensmittelrechtlich vorgeschriebene Angabe von Referenzwerten halten. Doch diese beziehen sich immer auf Erwachsene, Referenzwerte für Kinder gibt es nicht. In der Konsequenz wären die prozentualen Anteile an Kalorien sowie von Fett, Zucker und Salz deutlich höher, wenn Referenzwerte für Kinder etwa im Alter von sieben Jahren berücksichtigt würden.

Die EU-Kommission ist gefordert: Für Lebensmittel, die sich in der Aufmachung an Kinder richten, sollte sie realistische Referenzwerte festlegen, die dann verbindlich von den Herstellern zu verwenden sind.

Bereits im Juni 2017 hatte eine Untersuchung der Verbraucherzentralen gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung füllten Testpersonen im Durchschnitt mit 81 beziehungsweise 63 Gramm mehr als das Doppelte für Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen.

Unsere Forderungen

Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf den Weg bringen.

Bücher und Broschüren